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CH/Bankgeheimnis: Staatsanwalt fordert “bedingt” für Ex-Julius-Bär-Mann

Zürich (awp/sda) – Weil er Kundendaten veröffentlichte, muss sich am Mittwoch ein entlassener Angestellter der Bank Julius Bär vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. Der 55-Jährige sieht sich selber als Whistleblower, der Missbräuche im Offshore-Geschäft aufdecken wollte. Für den Staatsanwalt ist jedoch klar: Er wollte seinen Arbeitgeber erpressen.
Der ehemalige Geschäftsführer der Filiale auf den Cayman Islands wird wegen mehrfacher versuchter Nötigung, mehrfacher Drohung sowie Verletzung des Bankgeheimnisses angeklagt. Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, verlangt der Staatsanwalt dafür eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie eine Busse von 2’000 CHF.
Der Angeklagte war fünfzehn Jahre lang für die Privatbank tätig, davon die letzten acht auf den Cayman Islands, wo das Verhältnis zu seinem Arbeitgeber aber zunehmend frostig wurde. Die feine Art des Schweizer Bankwesens bereitete ihm Probleme, wie der Angeklagte auf seiner Website schreibt. Man habe von ihm verlangt, unmoralische Geschäfte zu tätigen.
Weil er sich dem obligatorischen Lügendetektortest verweigerte, wurde er im Dezember 2002 schliesslich entlassen. Die Differenzen waren damit aber nicht bereinigt: Der Angeklagte und seine Vorgesetzten gerieten sich wegen Krankenhausabrechnungen und dem Arbeitszeugnis in die Haare.
Was die Vorgesetzten nicht wussten: Der Entlassene hatte immer noch eine grosse Menge vertraulicher Daten von Bankkunden bei sich zu Hause abgespeichert. Dies war auf den Cayman Islands nicht unüblich, da die Inselgruppe regelmässig von Hurrikanen heimgesucht wird und Unternehmen ihre Daten aus Sicherheitsgründen an mehreren Orten lagern.
Bei seiner Entlassung hatte es der Angeklagte aber unterlassen, die Daten zu löschen. Gemäss Anklage soll er diese Informationen mehrfach für die Erpressung seines ungeliebten Arbeitgebers verwendet haben – aus Groll, wie der Staatsanwalt schreibt.
In mehreren Fällen soll er der Bank anonym Emails geschickt und darin mit der Veröffentlichung gedroht haben. Einmal soll er für die Rückgabe der Daten 50’000 USD gefordert haben, ein anderes Mal, dass die Bank jegliche Aktionen gegen ihre Mitarbeiter stoppe, womit er in erster Linie sich selber meinte. Auf seiner Website berichtet er davon, wie ihm die Bank Stalker auf den Hals gehetzt habe, um ihn zum Schweigen zu bringen.
Laut Anklage soll er zudem Drohfaxe und Drohmails an Verwaltungsratsmitglieder und leitende Angestellte geschrieben haben. Auch eine Bombendrohung gegen die Filiale an der Zürcher Bahnhofstrasse soll von ihm gekommen sein.
Mehrmals hatte der Entlassene die Kontodaten auch tatsächlich weitergegeben so etwa an die Eidg. Steuerverwaltung, das Basler Steueramt und ans Zürcher Steueramt, das damit mehrere Nachsteuer- und Bussenverfahren einleitete. 2005 wurde der Angeklagte verhaftet und für einen Monat in Untersuchungshaft gesteckt.
Zwei Jahre später belieferte er auch die Enthüllungsplattform Wikileaks. “Wikileaks war meine letzte Hoffnung”, sagte er in einem “Tages-Anzeiger”-Interview vom Dezember 2010. Er habe seit Jahren versucht, im Alleingang Missbräuche aufzudecken. Wikileaks habe ihn davor bewahrt, als psychisch Kranker gebrandmarkt und beiseitegeschoben zu werden.
Am Montag, also nur zwei Tage vor dem Prozess, will er Wikileaks noch mehr Daten übergeben. Der Ex-Banker kündigte an, dass Wikileaks-Gründer Julian Assange an der extra dafür einberufenen Pressekonferenz in London voraussichtlich per Videoeinschaltung beiwohnen werde.
Wikileaks wird beim Prozess in Zürich nicht im Zentrum stehen, da die Anklage nur die Handlungen bis 2007 abdeckt. Der Angeklagte ist aber der weltweit erste Wikileaks-Lieferant, der sich für seine Whistleblowing-Taten vor einem Gericht verantworten muss.
rt

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