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CH/Bundesrat beschliesst einheitlichen Mehrwertsteuersatz (Zus.)

Dieser Inhalt wurde am 24. Juni 2010 - 12:59 publiziert

Bern (awp/sda) - Die Mehrwertsteuer soll vereinfacht werden: Die derzeit geltenden drei Steuersätze sollen durch einen Einheitssatz ersetzt und die Mehrheit der Steuerausnahmen abgeschafft werden. Dies hat der Bundesrat beschlossen.
Die Landesregierung schlägt einen einheitlichen Steuersatz von 6,2% vor. Damit beharrt Finanzminister Hans-Rudolf Merz trotz grossem Widerstand auf einem seiner Lieblingsprojekte, wie er am Donnerstag vor den Medien in Bern sagte. Auf ein Modell mit zwei Sätzen verzichtet die Regierung ebenso wie auf eine grosszügigere Ausnahmeregelung.
Der neu vorgeschlagene Satz liegt aufgrund neuer Berechnungen 0,1 Prozentpunkte über dem ursprünglichen Vorschlag. Hinzu kommt der Zuschlag für die Invalidenversicherung, so dass der Satz im Endeffekt gerundet 6,5% beträgt.
Kurzfristig müssen vor allem Familien mit Kindern und Rentner mit einer Mehrbelastung rechnen. Im Einheitssatz inbegriffen sind darum 0,1 Prozentpunkte, die der sozialen Abfederung dienen. Die damit erzielten rund 355 Mio CHF gehen an die einkommenschwächsten 40% der Haushalte. Eine Person erhält damit im Schnitt 155 CHF im Jahr.
Mit der Reform steigt die Steuerbelastung auf Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken. Auch in der Bildung, im Hotel- und im Gesundheitswesen soll der Steuersatz erhöht werden.
Die Unterstellung des Gesundheitswesens schlägt mit einem einmaligen Teuerungsschub von 3,1% bei den Krankenkassenprämien zu Buche. Für Merz ist das aber eine mathematische Grösse. Die Erfahrung zeige, dass verschiedene Branchen die Mehrwertsteuer nicht oder nicht ganz überwälzen, sagte er vor den Medien.
Konsumenten profitierten dafür in anderen Bereichen von Steuererleichterungen, etwa im öffentlichen Verkehr. Sinken wird die Belastung auch beim Kauf von Elektrogeräten, Autos, Möbeln, Kleidern, Benzin, Heizöl und im Restaurant.
Der neue Satz stellt die Gleichbehandlung aller Branchen sicher, schreibt der Bundesrat in seiner Zusatzbotschaft zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer. 21 von heute 29 Steuerausnahmen sollen wegfallen. So unterliegt heute etwa ein Aerobic-Kurs der Mehrwertsteuer, ein Skikurs aber nicht.
Ausnahmen bleiben dort bestehen, wo der administrative Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag steht oder die korrekte Bemessung technisch nicht machbar ist. Ausnahmen gibt es für die Finanz- und Versicherungsbranche, Wetten, Lotterien und andere Glücksspiele, Immobilienwirtschaft, Landwirtschaft und Leistungen im Gemeinwesen.
Nicht MWST-pflichtig sind ehrenamtlich geführte Vereine und gemeinnützige Institutionen, solange sie nicht mehr als 300'000 CHF im Jahr aus steuerbaren Leistungen erzielen.
Durch die Reform sinken nach Bundesratsangaben die administrativen Kosten für die Wirtschaft um 11%. Namentlich die Schattensteuer - die taxe occulte - wegen nicht abzugsfähiger Vorsteuern sinkt um 2,4 Mrd CHF im Jahr.
Das EFD geht von einem vereinfachungsbedingten BIP-Wachstum von 0,3 bis 0,8% aus. Die Haushaltseinkommen dürften mit einem Zusatzwachstum von 0,1 bis 0,7% profitieren.
Auf die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden sollte der neue Einheitssatz keine Auswirkungen haben. Da aus dem bereits verabschiedeten ersten Teil der Reform aber 515 Mio CHF Mindereinnahmen resultieren, nimmt die öffentliche Hand insgesamt weniger ein.
Die Kantone werden durch die Reform mit 267 Mio CHF für zusätzliche Verbilligungen für die Krankenkassenprämien belastet, sparen andererseits aber 155 Mio bei den öffentlichen Beschaffungen ein. Die Entlastung für die Gemeinden beziffert das EFD auf 145 Mio CHF.
uh

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