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CH/Bundesrat legt Agenda zu Banken-Massnahmen vor (AF)

Dieser Inhalt wurde am 12. Mai 2010 - 14:05 publiziert

Bern (awp/sda) - Der Bundesrat hat am Mittwoch den Planungsbeschluss zur "too big to fail"-Problematik vorgelegt. Es handelt sich um einen Zeitplan, bis wann welche Beschlüsse vorliegen sollen. Über diesen Plan soll das Parlament in der Sommersession befinden können.
Der Planungsbeschluss konkretisiere den politischen Willen des Bundesrates, die "too big to fail"-Problematik rasch und wirksam zu lösen, schreibt die Regierung in einer Mitteilung. In der Botschaft zuhanden des Parlaments bezeichnet sie den Planungsbeschluss als "Vorentscheidung".
Der Plan sieht vor, dass der Bundesrat bis Ende Jahr Massnahmen beschliesst, um das von Grossbanken ausgehende Risiko einzudämmen. Etwas Unerwartetes enthält der Beschluss nicht: Der Bundesrat hatte die vorgesehenen Massnahmen bereits früher vorgestellt. Grundlage bilden die Empfehlungen einer Expertenkommission.
Die Grossbanken sollen strengere Anforderungen betreffend Eigenmittel, Liquidität und Risikoverteilung erfüllen. Sie sollen sich zudem so organisieren, dass der Staat im Krisenfall nicht den ganzen Konzern retten müsste.
Im Oktober will der Bundesrat eine konferenzielle Vernehmlassung zu diesen Massnahmen durchführen, bis Ende Jahr will er seine Entscheide fällen. Bei einer zügigen Beratung durch das Parlament könnten die Gesetzesänderungen 2012 in Kraft treten, schreibt der Bundesrat.
Neben den Massnahmen gegen die "too big to fail"-Problematik plant der Bundesrat auch Massnahmen gegen Boni-Exzesse. Gemäss dem Planungsbeschluss will er dazu im Herbst eine Vorlage unterbreiten.
Auch hier sind die Inhalte bereits bekannt: Erstens sollen Boni von Finanzunternehmen, die staatliche Unterstützung erhalten, gesetzlich beschränkt werden. Zweitens sollen jene Boni, die vom Unternehmensgewinn abhängig sind, als Gewinnverteilung besteuert werden. Der Bundesrat legt sich im Planungsbeschluss nicht darauf fest, ob dies nur für Banken gelten soll.
Das Parlament wird in der Sommersession im Juni über diesen Planungsbeschluss befinden können. Das Geschäft ist im Sessionsprogramm bereits traktandiert, zusammen mit dem umstrittenen UBS-Staatsvertrag.
Mit der Ankündigung von Massnahmen gegen Grossbanken versucht der Bundesrat, diesem Vertrag zum Durchbruch zu verhelfen. Dabei geht es vor allem um die SP. Diese macht ihre Zustimmung davon abhängig, dass die Räte verbindliche Beschlüsse zur Regulierung der Banken fällen.
Weil die SVP den Vertrag kategorisch ablehnt, würde ein Nein der SP zu einer Ablehnung des Staatsvertrags führen. Die bürgerlichen Parteien wiederum haben bezüglich des Planungsbeschlusses Skepsis angemeldet.
Mit einem Ja zum Planungsbeschluss würden sich die Räte in den Details allerdings noch nicht festlegen. Sie würden lediglich den Willen bekunden, Massnahmen zu ergreifen. An den Inhalten könnten sie später - wenn sie über die Gesetzesänderungen beraten - noch Änderungen anbringen.
Beim Staatsvertrag mit den USA geht es um rund 4'450 UBS-Konten. Stimmen die Räte zu, kann die Schweiz den USA in diesen Fällen Amtshilfe leisten, und zwar nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei schwerer Steuerhinterziehung. Weil der Bundesrat dies bereits versprochen hat, drohen bei einem Nein Sanktionen von Seiten der USA.
ra

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