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CH/Bundesrat macht erste Doppelbesteuerungsabkommen referendumsfähig

Bern (awp/sda) – Das Schweizer Stimmvolk soll bei der Aufweichung des Bankgeheimnisses in jedem Fall das letzte Wort haben dürfen. Der Bundesrat will alle neuen Doppelbesteuerungsabkommen, in denen die Amtshilfe auf Steuerhinterziehung ausgeweitet wird, dem fakultativen Referendum unterstellen.
Damit will die Landesregierung staatspolitischen Bedenken Rechnung tragen, wie sie am Freitag mitteilte. Ursprünglich hatte der Bundesrat nämlich bloss für das erste an die OECD-Richtlinien angepasste Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ein Referendum zulassen wollen. Finanzminister Hans-Rudolf Merz hatte in der Öffentlichkeit wiederholt erklärt, dass er dabei an das Abkommen mit Japan denke.
Insbesondere in den zuständigen Kommissionen des Parlaments stiess diese Absicht auf Widerstand. Angesichts der grossen – auch symbolischen – Bedeutung des Bankgeheimnisses, müsse das Volk bei jedem DBA das letzte Wort haben dürfen.
Seine Kehrtwende hatte der Bundesrat bereits anlässlich der letzten Von-Wattenwyl-Gespräche angekündigt. Nun hat er sie auch formell vollzogen und die DBA mit den USA, Dänemark, Frankreich, Mexiko und Grossbritannien an die Eidgenössischen Räte überwiesen mit dem Antrag, sie dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Nach den Vorstellungen des Bundesrats sollten die neu unterzeichneten Abkommen im nächsten Frühling im Erstrat behandelt werden.
Mit der Anpassung der DBA reagiert die Schweiz auf den Druck des Auslands auf das Bankgeheimnis. Nachdem die Schweiz auf eine sogenannte graue Liste der Steuerparadiese gesetzt worden war, kündigte der Bundesrat an, in den DBA die Amtshilfe gemäss den OECD-Standards auszuweiten.
Seither hat die Schweiz 15 DBA überarbeitet. Es sind dies Abkommen mit Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Norwegen, Österreich, Grossbritannien, Mexiko, Finnland, den Färöer-Inseln, den USA, Katar, Spanien und Türkei. Nach Unterzeichnung dieser Abkommen wurde die Schweiz wieder von der grauen Liste gestrichen.
cc

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