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CH/Bundesrat richtet Risikomanagementpolitik des Bundes neu aus

Bern (awp/sda) – Der Bundesrat will das Risikomanagement des Bundes verbessern. Er hat am Freitag die Weisungen über den Umgang der Verwaltung mit Risiken angepasst. Die Landesregierung trägt damit der Kritik der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) Rechnung.
Die GPK hatten dem Bundesrat in einem Bericht vom letzten Mai vorgeworfen, dass ihm der Überblick über die wesentlichen Risiken fehle, denen die Verwaltung ausgesetzt sei. Lücken bestünden insbesondere bei der Erkennung von Haftpflichtrisiken.
Zudem werde das Risikomanagement in den Departementen und Ämtern zu unterschiedlich gehandhabt. Dies rührt vor allem daher, dass gemäss dem bisherigen Konzept des Bundesrates aus dem Jahr 2004 die Departemente und Verwaltungseinheiten die Verantwortung für das Risikomanagement trugen.
Der Bundesrat will nun Abhilfe schaffen und für eine einheitlichere Umsetzung der Risikopolitik sorgen. Ziel der Revision sei es, das Risikomanagement als Führungsinstrument des Bundesrates zu stärken, teilte das Finanzdepartement in einem Communiqué mit.
Vorgesehen sei eine zweistufige Regelung: Der Bundesrat lege Gegenstand, Risikodefinition und Geltungsbereich sowie Ziele und Grundsätze des Risikomanagement verbindlich fest. Die Einzelheiten der Umsetzung dagegen würden neu auf einer tieferen Ebene in Richtlinien der Eidgenössischen Finanzverwaltung geregelt.
Bei den Beurteilungskriterien will der Bundesrat verstärkt auch nichtfinanzielle Auswirkungen von Risiken berücksichtigen. Gemeint sind damit etwa Reputationsrisiken sowie Funktionsstörungen der Regierungs- und Verwaltungstätigkeit.
rt

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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