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CH/Bundesrat verabschiedet Humanforschungsgesetz

Bern (awp/sda) – Der Bundesrat hat am Mittwoch das Humanforschungsgesetz dem Parlament zugeleitet. Der Erlass verfolge das Ziel, die Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen in der Forschung zu schützen und den Forschungsplatz Schweiz zu stärken, sagte Bundesrat Pascal Couchepin vor den Medien.
Der Gesetzesentwurf konkretisiert den Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen, der im September vom Parlament verabschiedet worden war und über den am 7. März 2010 Volk und Stände entscheiden werden.
In Ausführung des Verfassungsartikels regelt das Gesetz die Forschung zu Krankheiten des Menschen sowie zu Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers. Erfasst ist namentlich die Forschung mit lebenden und verstorbenen Personen, Embryonen und Föten sowie mit biologischem Material menschlicher Herkunft und mit gesundheitsbezogenen Personendaten, sofern das Biomaterial respektive die Daten nicht anonymisiert sind.
Das Gesetz konkretisiert auch internationale Regelwerke wie die Biomedizin-Konvention auf Landesebene. Zu den zentralen Bestimmungen gehören das Erfordernis einer Einwilligung nach Aufklärung, das Recht auf Information und Nichtwissen, die Anforderungen an die Wissenschaftlichkeit des Forschungsvorhabens sowie separate Schutzvorkehren für besonders verletzbare Personengruppen wie Kinder oder Urteilsunfähige.
Die unabhängige Überprüfung der Forschungsvorhaben wird gemäss Gesetz wie bis anhin von kantonalen Ethikkommissionen vorgenommen, allerdings unter schweizweit einheitlichen Voraussetzungen. Das Bewilligungsverfahren für Forschungsprojekte, die an mehreren Standorten durchgeführt werden, ist unnötig aufwändig und träge. Neu ist deshalb Beurteilung von so genannten Multizenterstudien zuständig.
rt

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