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CH/Bundesrat will Krankenkassen schärfer beaufsichtigen (AF)

(Meldung ausgebaut)
Bern (awp/sda) – Nach Ansicht des Bundesrats war die Aufsicht über die Krankenkassen in den letzten Jahren zu schwach. Am Mittwoch hat er beschlossen, die Zügel anzuziehen und die Aufsicht über die Krankenversicherer zu verschärfen. Erste Schritte sollen schon in diesem Jahr eingeleitet werden.
Seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetztes 1996 habe sich die Situation auf dem Krankenkassen-Markt stark verändert, sagte Gesundheitsminister Didier Burkhalter am Mittwoch vor den Bundeshausmedien. Als Beispiele nannte er die Bildung von Versicherungsgruppen und den starken Kostenanstieg, der nicht nur die Versicherten, sondern auch die Kassen unter Druck setze.
Eine tiefgreifende Umgestaltung der Aufsicht sei nötig, um die Effizienz und die Transparenz der sozialen Krankenversicherung zu gewährleisten, sagte Burkhalter. “Wir brauchen ebenso klare Regeln wie für Unternehmen auf dem freien Markt.” Noch steht aber erst in den Grundzügen fest, was der Bundesrat zu unternehmen gedenkt.
So sind etwa neue Vorschriften zur Sicherstellung der Solvenz geplant. Die Mindestreserven der Krankenkassen sollen demnach nicht mehr nach Anzahl Versicherter, sondern nach den vom Versicherer eingegangenen Risiken festgelegt werden. Die Situation jeder Krankenkasse soll künftig genau unter die Lupe genommen werden, kündigte Burkhalter an.
Auch neue Vorschriften im Bereich der Corporate Governance sind geplant. Wer Grundversicherungen anbieten will, soll sich künftig an strengere Anforderungen bezüglich Rechtsform oder fachliche Qualifikation der Mitglieder von Geschäftsleitung und Kontrollorganen halten müssen.
Burkhalter will den Aufsichtsbehörden auch die Möglichkeit geben, rascher einzuschreiten – etwa wenn eine Krankenkasse in finanzielle Schieflage gerät. Dazu sollen sie auch überzeugende Druckmittel in die Hand bekommen, darunter Bussen oder die Möglichkeit, Verantwortliche des Unternehmens abzuberufen.
Gemäss dem Gesundheitsminister will der Bundesrat noch dieses Jahr ein erstes Massnahmenpaket schnüren und in die Vernehmlassung schicken. In Kraft treten sollen die neuen Vorschriften noch 2010. Dies gilt vor allem für Anordnungen in Kreisschreiben, die umgehend angepasst werden können.
Die nötigen Verordnungsänderungen sollen nächstes Jahr umgesetzt werden. Für die Neuberechnung der Reserven ist eine Gesetzesrevision nötig, die erst 2012 in Kraft treten dürfte.
ch

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