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CH/Bundesrat will Stiftungsaufsicht verbessern

Bern (awp/sda) – Der Bundesrat will die Aufsicht über Stiftungen durch eine Präzisierung der rechtlichen Grundlagen verbessern. Dies hat er am Mittwoch gestützt auf einen Bericht entschieden.
Die geltende Regelung der Stiftungsaufsicht genüge den heutigen Anforderungen nicht mehr, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Die Aufsichtsbehörden müssen überwachen, ob die Stiftungen Gesetz, Stiftungsurkunde und Reglemente beachten.
Im Gesetz ist jedoch auch die “zweckgemässe Verwendung des Stiftungsvermögens” vorgeschrieben. Daher müssten die Aufsichtsbehörden die Anlagepolitik einer Stiftung beurteilen, was zu Schwierigkeiten führe, hält das EJPD fest.
Der Bundesrat schlägt nun vor, die Prüfkriterien im Gesetz zu präzisieren. Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) soll dies prüfen und dem Bundesrat bis Ende 2012 Bericht erstatten.
Festhalten will der Bundesrat an der bestehenden direkten Beaufsichtigung der Stiftungen durch die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Kantone. Eine Delegation der Kontrolle an externe Revisoren wäre für die Stiftungen mit zusätzlichen Kosten verbunden, hält das EJPD fest. Zudem würde sich die Frage nach einer besonderen Zulassung dieser Revisoren stellen.
Prüfen will der Bundesrat hingegen, ob die bisherige Direktaufsicht durch Bund und Kantone mit einer Oberaufsicht ergänzt werden soll. Demnach würde die Oberaufsicht über die kantonalen Aufsichtsbehörden entweder durch eine Einheit der zentralen Bundesverwaltung oder durch eine externe Kommission erfolgen.
National- und Ständerat hatten den Bundesrat ursprünglich beauftragt, eine Ausgliederung der Stiftungsaufsicht aus dem EDI zu prüfen. Dies stand jedoch am Mittwoch nicht mehr zur Diskussion. Der frühere Innenminister Pascal Couchepin hatte sich gegen eine Ausgliederung gestellt.
Die Geschäftsprüfungskommission hatte 2006 kritisiert, die im EDI angesiedelte Aufsicht sei in Loyalitätskonflikte geraten, weil das Departement auch mit Kulturfragen betraut sei. Auslöser war die Affäre Gustav Rau.
Nach dem Verkauf des Familienunternehmens hatte der Stuttgarter Arzt Gustav Rau eine Kunstsammlung aufgebaut, die am Ende über 800 Werke im Gesamtwert mehrerer hundert Millionen Franken umfasste. Um sein Vermögen gemeinnützigen Zwecken zuzuführen, gründete er in der Schweiz drei Stiftungen: eine Kunststiftung, eine Drittweltstiftung und eine Medizinalstiftung.
Rund um diese Stiftungen kam es in der Folge zu andauernden Rechtsstreitigkeiten, die zahlreiche Gerichte beschäftigten. Rau starb im Januar 2002, nachdem er das Kinderhilfswerk UNICEF zum Erben bestimmt hatte.
Die Geschäftsprüfungskommission kam zum Schluss, die Stiftungsaufsicht habe ihre Kompetenzen teilweise überschritten. Die GPK verlangte deshalb die Verlegung der Stiftungsaufsicht in eine Verwaltungseinheit, deren Aufgaben nicht mit den Tätigkeiten gemeinnütziger Stiftungen verknüpft sind.
uh

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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