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CH/Bundesstrafgericht: Freispruch für Vekselberg, Pecik und Stumpf

Bellinzona (awp) – Das Bundesstrafgericht hat den russischen Investor Viktor Vekselberg sowie Ronny Pecik und Georg Stumpf vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Börsengesetz im Fall OC Oerlikon freigesprochen. Sie hatten sich gegen die vom Eidg. Finanzdepartement (EFD) verhängten Bussen über 40 Mio CHF gewehrt.
Die Strafkammer kommt zum Schluss, dass die Behauptung des EFD beweislos bleibt. Dies geht aus einer Mitteilung des Bundesstrafgerichts vom Donnerstag hervor. Dem Vorwurf nach sollen Victory Industriebeteiligungen AG sowie eine Gesellschaft der Renova Gruppe schon vor Mai 2008 eine börsenrechtlich relevante Gruppe mit Bezug auf die OC Oerlikon Corporation AG gebildet haben.
Die vom EFD als Indizien angeführten Umstände seien grösstenteils ohne Bezug auf eine geheime Absprache zwischen den genannten Aktionären als geschäftsübliche Vorgänge ohne Weiteres erklärbar, heisst es weiter. Die These der Anklage sei insoweit nicht bloss ohne Beweis geblieben. Es fehle ihr mangels Feststellung eines Zwecks, dem die Absprache hätte dienen sollen, auch an materieller Plausibilität.
Die Vekselberg gehörende Renova Group sieht ihre Position mit dem Urteil bestätigt, «nämlich – dass es im Juli 2006 keinen Grund für eine Gruppenmeldung von Renova und Victory bei Unaxis/OC Oerlikon gegeben hat», wie sie mitteilt. Der Aktienkauf durch Renova 2006 sei ordnungsgemäss, nämlich in Form einer Einzelaktionärsmeldung, erfolgt.
ps/cc

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