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CH/Ex-Banker von Julius Bär wurde zu bedingter Geldstrafe verurteilt

Zürich (awp/sda) – Der entlassene Julius-Bär-Banker Rudolf Elmer ist am Mittwoch wegen Drohung, mehrfacher versuchter Nötigung und mehrfacher Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt worden. Das Bezirksgericht Zürich verhängte eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 30 CHF, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Elmer muss zudem die Gerichtskosten von 5000 CHF zu drei Vierteln tragen.
Freisprüche gab es hingegen beim Vorwurf der Bombendrohung und bei zwei Droh-Emails, bei denen Elmers Schuld nicht zweifelsfrei hatte bewiesen werden können. Die Staatsanwaltschaft forderte insgesamt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 8 Monaten.
Für den Richter war klar, dass Elmer nicht aus ethischen Bedenken zum Whistleblower geworden und gegen seinen Arbeitgeber vorgegangen war, sondern aus persönlichen Rachegefühlen.
“Sie, Herr Elmer, waren jahrelang Bestandteil der Bankenwelt und haben davon profitiert”, sagte der Richter. Elmer habe so gehandelt, weil er nicht befördert worden sei und mit seinen Vorgesetzten Unstimmigkeiten gehabt habe.
ra

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