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CH/Finanzdirektoren lehnen Vorschlag zur Sicherung der Bankeinlagen ab

Bern (awp/sda) – Die Finanzdirektoren der Kantone lehnen die Vorschläge des Bundesrates für die Sicherung von Bankeinlagen nach Bankenpleiten ab. Sie beurteilen den Gesetzesentwurf, der bis Ende Jahr in der Vernehmlassung ist, als unverhältnismässig und fordern eine Überarbeitung.
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren stört sich daran, dass die Einlagensicherung, die die Branche im Rahmen der Selbstregulierung trägt, in eine staatliche Einrichtung umgewandelt werden soll. Banken und Einleger hätten Liquidität und Solvenz weniger im Auge, wenn staatliche Garantien bestünden.
In ihrer am Montag veröffentlichten Vernehmlassungsantwort plädieren die Finanzdirektoren deshalb für ein Rahmengesetz und für eine Anpassung der heutigen Selbstregulierung der Branche.
Kantonalbanken, die von den Kantonen als ihren Besitzern eine Staatsgarantie erhalten und diesen dafür meist eine Entschädigung bezahlen, sollten aus dem Einlagesicherungssystem ausgeklammert werden. Sie dürften deshalb für die Finanzierung eines Fonds oder der Abgeltung einer Bundesgarantie nicht nochmals belastet werden.
Bei den Anlegern könnte ein Einlegerschutz mit Bundesgarantie zu einer “Vollkasko-Mentalität” führen, befürchten die Finanzdirektoren. Sie verlangen darum, dass den Inhabern von Bankguthaben mehr Eigenverantwortung übertragen wird.
Die Auswirkungen der Vorlage auf die Volkswirtschaft und das Steuersubstrat von Bund, Kantonen und Gemeinden wurden laut den Finanzdirektoren zu wenig untersucht. Die Einlagensicherung dürfe nicht zum Anti-Konjunkturprogramm werden. Die Finanzdirektoren fordern eine Überarbeitung der Vorlage.
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