CH/Finanzdirektoren wollen System verschärfen
Bern (awp/sda) – Die Finanzdirektorenkonferenz (FDK) will das System der Pauschalbesteuerung verschärfen. Neu soll anstelle des Aufwandes in der Schweiz der weltweite Aufwand massgeblich sein. Die FDK will zudem den Mindestaufwand auf das Siebenfache des Mietwertes erhöhen.
Bisher liegt dieser Wert beim Fünffachen des Mietwertes respektive des Eigenmietwertes. Einführen will die FDK zudem eine minimale Bemessungsgrundlage von 400’000 CHF bei der direkten Bundessteuer, wie sie am Freitag nach ihrer Plenarversammlung mitteilte. Auch die Kantone müssen einen Mindestbetrag festlegen. Dessen Höhe ist aber frei.
Die gewünschten Änderungen betreffen das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) sowie die kantonalen Steuergesetze.
Die Entscheide der Finanzdirektoren stützen sich auf Vorschläge der Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden (KHSt). Die FDK hat die KHSt mit der Findung von Reformvorschlägen beauftragt, nachdem sie im Mai des letzten Jahres zum Schluss gekommen war, dass beim System der Pauschalbesteuerung Handlungsbedarf bestehe.
Die FDK betonte im Communiqué vom Freitag abermals, dass die Pauschalbesteuerung als System beibehalten werden solle. Dies dränge sich angesichts ihres volkswirtschaftlichen Nutzens und ihrer Beiträge an die Steuererträge auf. «Sie ist ein strategisches Instrument zur Sicherung der Attraktivität des Standorts Schweiz für natürliche Personen.»
Gemäss einer Umfrage bei den Kantonen hat in den letzten Jahren die Pauschalbesteuerung zugenommen. So wurden 2008 in der Schweiz 5003 Personen pauschalbesteuert, gegenüber 3106 im Jahr 1999. Der Ertrag lag 2008 bei 578 Mio CHF. Zwischen den Kantonen gibt es aber grosse Unterschiede; vorneweg liegen die Waadt, das Wallis und Genf.