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CH/Fluglärmstreit: Deutsche Verordnung mit Überflugverbot morgens und abends

Zürich (awp/sda) – Seit 2003 dürfen Flugzeuge auf dem Weg zum Zürcher Flughafen in den frühen Morgenstunden und am Abend süddeutsches Gebiet nicht überfliegen. Die bis dahin üblichen Nordanflüge sind zu den Sperrzeiten nicht mehr möglich.
Nach dem Scheitern der Staatsvertragsverhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland hat das deutsche Luftfahrt-Bundesamt 2003 eine einseitige Rechtsverordnung über die Benützung des süddeutschen Luftraums erlassen. Der Zürcher Flughafen musste Südanflüge über dichtbesiedeltes Gebiet im Nordosten der Stadt Zürich einführen.
Die deutsche Verordnung legte ein Flugverbot über deutsches Gebiet fest, das an Werktagen von 21 bis 7 Uhr und an Wochenenden und süddeutschen Feiertagen von 20 bis 9 Uhr dauert. Ausnahmen von den Beschränkungen werden nur gemacht, wenn das Wetter Ost- oder Südanflüge auf die Pisten 28 und 34 verunmöglicht.
Normalerweise wird der Flughafen morgens von 6 bis 7 Uhr (bzw. 9 Uhr am Wochenende) von Süden her angeflogen, abends von 21 (bzw. 20 Uhr) bis 23.30 Uhr von Osten.
rt

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