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CH/Fluglärmstreit: EU-Gericht entscheidet gegen die Schweiz (Zus)

Luxemburg (awp/sda) – Die Schweiz hat im Fluglärmstreit mit Deutschland eine weitere Niederlage einstecken müssen. Das EU-Gericht (EuG) in Luxemburg hat am Donnerstag die deutschen Beschränkungen für Anflüge zum Flughafen Zürich für rechtmässig erklärt.
Das EuG wies eine Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen einen Entscheid der EU-Kommission ab. Diese hatte 2003 entschieden, dass die deutsche Verordnung, die frühmorgens und abends Anflüge über deutsches Gebiet verbietet, verhältnismässig sei. Dagegen klagte die Schweiz in Luxemburg und blitzte nun beim EuG ab.
Ob die Schweiz das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts noch an den EU-Gerichtshof (EuGH) weiterzieht, ist offen, wie Bundesrat Moritz Leuenberger vor den Medien in Bern sagte. Das Urteil werde nun von Juristen geprüft.
Die politische Diskussion gehe ohnehin weiter. Das juristische Verfahren habe bei den bisherigen Verhandlungen mit Deutschland auch “nie eine Rolle gespielt”, sagte Leuenberger.
KEIN DURCHFLUGSVERBOT
Seinen Ursprung hatte der Gerichtsfall in einer Beschwerde, welche die Schweiz unter Berufung auf das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU 2003 bei der EU-Kommission eingereicht hatte. Diese richtete sich gegen die von Deutschland erlassene Verordnung.
Die drei Richter des EuG kamen nun zum Schluss, dass die deutschen Massnahmen “keinerlei Verbot des Durchflugs des deutschen Luftraums für Flüge von und nach dem Flughafen Zürich” darstellen. Die Verordnung beschränke sich auf eine “blosse Änderung der betreffenden Flugwege nach dem Start oder vor der Landung”.
UMWELTSCHUTZ UND TOURISMUSGEBIET
In der Klage sprach die Schweiz auch von einer Diskriminierung der Fluggesellschaft Swiss und von der Unverhältnismässigkeit der deutschen Massnahmen. Zum Grundsatz der Gleichbehandlung halten die Richter fest, dass die Nähe des Flughafens zu einem (deutschen) Fremdenverkehrsgebiet einen objektiven Umstand darstelle, der den Erlass dieser Massnahmen für den Flughafen Zürich rechtfertige.
Die Massnahmen stünden in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit ihnen verfolgten Ziel, der Verringerung der Lärmbelastung in einem Teil des deutschen Gebiets in den Nachtstunden und am Wochenende. Deutschland habe keine andere Möglichkeit der Lärmverminderung.
Was die Dienstleistungsfreiheit betrifft, auf die sich die Schweiz berief, gab es von den EU-Richtern ebenfalls einen abschlägigen Bescheid. Bezogen auf den Umweltschutz hielten die Richter fest, dass dieser zu den “zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gehört”.
Da sich im Landkreis Waldshut ein Naturschutzgebiet befindet, sei ein zwingender Grund gegeben, der eine Beschränkung dieser Freiheit rechtfertige.
LÄRMANALYSE NICHT EINBEZOGEN
Nicht berücksichtigt haben die Richter in ihren Erwägungen die Fluglärmanalyse zum Flughafen Zürich, die von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegeben wurde. Diese wurde erst Ende Oktober 2009 veröffentlicht, also nach der Verhandlung des Falls in Luxemburg.
Die Analyse kam zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzwertüberschreitungen verursache. Die damalige Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin Rita Fuhrer verlangte darauf von Deutschland den Rückzug der Verordnung.
Die Analyse könnte allerdings auch bei einem allfälligen Weiterzug des Falls nicht verwendet werden, denn das Rechtsmittel, das beim EuGH eingelegt werden kann, beschränkt sich nur auf Rechtsfragen.
EU-KOMMISSION, BADEN-WÜRTTEMBERG UND WALDSHUT ZUFRIEDEN
Die EU-Kommission zeigte sich in einer ersten Reaktion erfreut darüber, dass das EU-Gericht den Kommissionsentscheid von 2003 bestätigt hat, die Massnahmen der deutschen Behörden zu unterstützen.
Die Baden-Württemberger Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gönner (CDU) freut sich gemäss einer schriftlichen Stellungnahme besonders über die Klarstellung des Gerichts, “dass der Südschwarzwald als Fremdenverkehrsgebiet ausdrücklich als besonders lärmempfindlich eingestuft wird”. Damit sei das Nachtflugverbot gerechtfertigt.
Der Waldshuter Landrat Tilman Bollacher hält nach dem Gerichtsentscheid den Zeitpunkt für gekommen, dass die deutsche Bundesregierung in den laufenden Gesprächen mit der Schweiz verlangt, dass pro Jahr höchstens 80’000 Anflüge über Deutschland erfolgen. Im letzten Jahr waren es 96’197. Die Verordnung über das Nachtflugverbot über deutsches Gebiet solle beibehalten werden.
rt

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