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CH/Haiti: Bundesrat will Duvalier-Gelder einziehen

Bern (awp/sda) – Der Bundesrat hat beschlossen, die Gelder des haitianischen Ex-Diktators Jean-Claude Duvalier einzuziehen. Er hat das Finanzdepartement beauftragt, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten.
Grundlage ist das neue Gesetz zur Rückerstattung von Potentatengeldern, das am Dienstag in Kraft getreten ist. Dieses erleichtert die Rückgabe gesperrter Gelder an die betrogene Bevölkerung.
Der Fall Duvalier begann 1986. In einem Rechtshilfegesuch ersuchten die haitianischen Behörden die Schweiz, die Vermögenswerte von Duvalier zu blockieren. Seither waren die rund 7 Mio CHF in der Schweiz immer blockiert, entweder aufgrund eines internationalen Rechtshilfeverfahrens oder gestützt auf die Bundesverfassung.
Seit Dienstag sind die Duvalier-Gelder nun auf Basis des neuen Gesetzes gesperrt. Das Gesetz sieht eine einjährige Frist für die Einleitung eines Einziehungsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht vor. Andernfalls wird die Sperrung hinfällig.
Der Bundesrat habe konsequent darauf hingearbeitet, eine Lösung für die Rückerstattung der Duvalier-Gelder an das haitianische Volk zu ermöglichen, schreibt das Aussendepartement (EDA) in einer Mitteilung. Er nutze nun das neue Gesetz, um diesen Fall vor Gericht zu bringen.
Im Rahmen des Einziehungsverfahrens haben die Vertreter der Familie Duvalier Gelegenheit, die Rechtmässigkeit der blockierten Gelder zu belegen. Duvalier hatte am Dienstag in einem spanischsprachigen US-Fernsehsender gesagt, das eingefrorene Millionenvermögen in der Schweiz gehöre einer Stiftung. Das Geld solle für den Wiederaufbau des Geburtsortes seiner Mutter verwendet werden.
dm

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