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CH/Kanton Obwalden fördert gemischte Holding- und Domizilgesellschaften

Sarnen (awp/sda) – Im Kanton Obwalden sollen gemischte Holding- und Domizilgesellschaften ab 2012 200 Mal weniger Kapitalsteuern zahlen als heute. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, den Steuersatz von 2 Promille auf 0,01 Promille zu senken.
Der Regierungsrat erfüllt damit eine Motion, die das Parlament im Oktober 2010 überwiesen hat. Mit der Steuerrevision werden die gemischten den reinen Holding- und Domizilgesellschaften gleichgestellt. Deren Kapitalsteuer beträgt bereits heute 0,01 Promille, mindestens aber 500 CHF.
Reine Holding- und Domizilgesellschaften verfügen über kein Büro und kein Personal. Sie haben deshalb immer häufiger Probleme mit den ausländischen Steuerbehörden und wollen sich in eine gemischte Gesellschaft umwandeln.
Mit der Reduzierung der Kapitalsteuer für gemischte Gesellschaften könne diese Umwandlung gefördert werden, hält der Regierungsrat fest. Zudem könne die Ansiedlung neuer gemischter Gesellschaften unterstützt werden. Die Steuerausfälle würden damit wieder kompensiert.
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass die meisten Kantone keine Unterscheidung zwischen reinen und gemischten Holding- und Domizilgesellschaften machten. Einige Kantone hätten die Kapitalsteuer stark gesenkt, andere rechneten die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer an.
mk

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