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CH/Managerlöhne: Beide Parlamentskommissionen für Boni-Regelung (AF)

Dieser Inhalt wurde am 29. Juni 2010 - 18:28 publiziert

Bern (awp/sda) - Boni über drei Millionen Franken sollen nicht länger als Lohn, sondern als Gewinnbeteiligung gelten. Beide Wirtschaftskommissionen des Parlaments haben sich für eine entsprechende Regelung ausgesprochen.
Der Vorschlag stammt von der Wirtschaftskommission des Ständerates: Sie hatte beschlossen, eine Kommissionsinitiative einzureichen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates sprach sich nun für diese Initiative aus, wenn auch knapp: Der Entscheid fiel mit 14 zu 12 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Gemäss dem Vorschlag würden Vergütungen über drei Millionen Franken als Tantieme qualifiziert. Damit müsste die Generalversammlung deren Auszahlung genehmigen. Zudem könnten Unternehmen solche Boni nur ausbezahlen, wenn sie Gewinn schreiben. Sie müssten die Beträge ferner als Gewinn versteuern und könnten sie nicht als geschäftsmässigen Aufwand abziehen.
Im letzten Punkt entspricht der Vorschlag zwei Motionen, die der Ständerat in der Sommersession bereits angenommen hatte. Von diesen will die Nationalratskommission jedoch nichts wissen: Sie lehnte die Motionen, die eine rein steuerliche Lösung vorsehen, mit 18 zu 8 Stimmen ab. Auch ein weiterer Vorschlag in diese Richtung fand keine Zustimmung.
Damit steht nun der Vorschlag der Ständeratskommission im Zentrum. Inhaltlich entspricht er einem Modell, das die CVP ins Spiel gebracht hatte. Die Nationalratskommission hält fest, sie begrüsse insbesondere die damit verbundene Kompetenzausweitung für die Aktionäre.
Der Linke hätte die Motionen bevorzugt. SP-Präsident Christian Levrat befürchtet, dass die bürgerlichen Parteien die Boni-Regelung an eine Senkung der Gewinnsteuer koppeln möchten, wie er jüngst vor den Medien sagte. Die SVP stellt sich ihrerseits generell gegen Modelle, wonach Unternehmen die Boni als Gewinn versteuern müssen. Sie spricht von neuen Unternehmenssteuern.
In den Räten dürfte die exakte Ausgestaltung also noch zu reden geben. Vorerst ist nun aber die Wirtschaftskommission des Ständerats am Zug: Nach dem Ja der Nationalratskommission kann sie einen Entwurf ausarbeiten. Gleichzeitig prüft die Rechtskommission, die Boni-Regelung in den indirekten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative einfliessen zu lassen.
In der Sommersession der eidgenössischen Räte hatten Vorschläge für eine Boni-Regelung vor allem im Zusammenhang mit dem UBS-Staatsvertrag für Diskussionen gesorgt. Die SVP drohte zeitweilig mit einem Nein zum Staatsvertrag, sollten die Räte sich nicht gegen eine Boni-Steuer aussprechen.
ps

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