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CH/Managerlöhne: Nationalrat verschärft Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative

Bern (awp/sda) – Der Nationalrat hat den indirekten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative in einem zentralen Punkt verschärft: Die Aktionäre sollen auch über die Managerlöhne befinden müssen. Ob der Rat der Vorlage am Ende zustimmen wird, ist allerdings offen.
Die Regelung der Managerlöhne gehört zu den Kernpunkten der Abzocker-Initiative. Der Nationalrat möchte diese Bestimmung auch im indirekten Gegenvorschlag verankern. Dies hat er am Mittwoch mit 102 zu 77 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen.
Damit hat er eine Differenz zum Ständerat geschaffen. Geht es nach dem Willen des Ständerates, sollen die Aktionäre nur den Gesamtbetrag der Vergütungen an den Verwaltungsrat zwingend genehmigen müssen.
Ob sie auch über die Vergütungen an die Geschäftsleitung jährlich abstimmen, sollen sie selbst festlegen können: Sie sollen dies nur tun, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen.
Die Mehrheit des Nationalrats hat sich nun aber auch bei den Vergütungen an die Geschäftsleitung für eine Muss-Formulierung ausgesprochen. Damit mache der Rat einen Schritt auf die Initiative zu, argumentierten die Befürworter.
Die Gegner warnten vergeblich davor, eine Differenz zum Ständerat zu schaffen. Dies schmälere die Chancen, dass der indirekte Gegenvorschlag zustande komme.
Viele sehen in einer Muss-Formulierung zudem eine “staatliche Zwangsjacke”. Wenn der Rat beschliesse, dass die Aktionäre auch über die Löhne der Geschäftsleitung abstimmen müssten, könne er geradeso gut der Initiative von Thomas Minder zustimmen, kritisierte Norbert Hochreutener (CVP/BE).
Die Beratungen dauern an.
dl

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