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CH/Nationalrat heisst technische Neuerungen der AHV gut

Bern (awp/sda) – Der Nationalrat hat am Donnerstag einstimmig technische Neuerungen bei der AHV gutgeheissen. Er folgt damit dem Ständerat, der diese unbestrittenen Elemente der gescheiterten 11. AHV-Revision bereits in der Frühjahrssession gutgeheissen hatte.
Im letzten Herbst hatte der Nationalrat die 11. AHV-Revision nach langen Beratungen abgelehnt, weil bei der Erhöhung des Frauenrentenalters und der Flexibilisierung des Rentenalters keine Einigung zustande gekommen war.
In der Folge beschloss der Bundesrat, dem Parlament die unbestrittenen, administrativen Neuerungen separat vorzulegen. Einen neuen Versuch mit einer umfassenden Revision will er erst in der nächsten Legislatur unternehmen.
Mit der Zustimmung des Nationalrats vom Donnerstag sind die technischen und administrativen Neuerungen nun unter Dach und bereit für die Schlussabstimmung. Es handelt sich laut Kommissionssprecher Pierre Triponez (FDP/BE) um Massnahmen, die “sich aufdrängen und keinen politischen Zündstoff enthalten”.
Unter anderem geht es um Vereinfachungen bei der Erhebung der AHV-Beiträge. Weiter soll ein Register für Ergänzungsleistungen geschaffen werden. Der Höchstbeitrag für Nichterwerbstätige wird neu an den Mindestbeitrag gekoppelt: AHV-Beiträge von Nichterwerbstätigen sollen nicht mehr als das 50-Fache des Mindestbeitrages ausmachen.
Sozialminister Didier Burkhalter möchte die Neuerungen im Idealfall auf Anfang 2012 in Kraft setzen. Zu den nächsten, politisch umstrittenen Schritten führt er derzeit Gespräche.
Burkhalter stellte in Abrede, dass er mit den jüngst präsentierten Zahlen Entwarnung gegeben habe. Es gebe aber keinen Grund zu verheimlichen, dass es der AHV besser gehe als vorgesehen.
Die Zahlen zeigten gleichzeitig klar, dass Handlungsbedarf bestehe. Die Schweiz habe aber etwas mehr Zeit, als bisher angenommen. Ab 2020 werde die AHV aus demografischen Gründen defizitär. Burkhalter will bis 2013 einen Entwurf für eine AHV-Revision vorlegen.

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