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CH/Nationalratskommission gegen UBS-Décharge – Ja zu neuen DBA

Bern (awp/sda) – Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) spricht sich dagegen aus, dass den UBS-Verantwortlichen der letzten Jahre Décharge erteilt wird. Sie hat sich mit 15 gegen 7 Stimmen bei einer Enthaltung für diese öffentliche Erklärung ausgesprochen.
Wie Kommissionspräsident Hansruedi Wandfluh (SVP/BE) am Dienstag vor den Medien in Bern erklärte, hat er diese öffentliche Verlautbarung am Dienstagnachmittag auch UBS-Verwaltungsratspräsident Kaspar Villiger mitgeteilt.
Der ehemalige FDP-Bundesrat lässt am Mittwoch an der Generalversammlung in Basel über die Entlastung des Managements für 2007, 2008 und 2009 abstimmen. Die Abstimmung ist vor allem ein Verdikt über die früheren Bankchefs Marcel Ospel, Marcel Rohner und Peter Kurer.
Die Kommission sei sich bewusst, dass es sich bei der Verlautbarung nur um einen symbolischen Akt handle, sagte Wandfluh. Die Mehrheit habe jedoch ein Zeichen setzen wollen, dass sie mit der Grossbank in den letzten Jahren nicht zufrieden und insbesondere mit der UBS-Bonuspolitik nicht einverstanden sei.
Die Minderheit sei dagegen der Meinung gewesen, dass der Entscheid über die Décharge alleine eine Angelegenheit der Aktionäre sei, sagte Wandfluh weiter.
Weiter sprach sich die WAK mit 17 gegen 8 Stimmen gegen einen Vorschlag aus, bei Banken auf Boni eine Sondersteuer von 50% zu erheben, wenn die variablen Lohnbestandteile 40’000 CHF übersteigen.
Dieser Vorschlag aus den Reihen der SP hatte bereits im Ständerat keine Chance gehabt. Er entspricht der Regel, mit der die britische Regierung den Finanzplatz London bändigen will. Laut dem Sprecher des Finanzdepartements hat sich in der Kommission auch Finanzminister Hans-Rudolf Merz gegen eine solche Sondersteuer ausgesprochen.
In Sachen Finanzplatz sprach sich die WAK am Dienstag auch dafür aus, das Bankgeheimnis aufzuweichen und künftig Amtshilfe nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung zu gewähren.
Die Kommission empfiehlt ihrem Rat mit 14 gegen 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die entsprechend angepassten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Dänemark, Frankreich, Grossbritannien, Mexiko und den USA zur Annahme. Gleiches entschied die WAK auch zu den DBA mit Finland, Luxemburg, Norwegen, Österreich und Katar.
Die ersten fünf DBA wurden vom Ständerat bereits im März ratifiziert. Die kleine Kammer hatte dabei Sicherungen in die Ratifizierungs-Beschlüsse eingebaut, um zu verhindern, dass Amtshilfe in Fällen gewährt wird, wo Länder ihr Gesuch aufgrund von gestohlenen Daten stellen. Die WAK des Nationalrats stellte sich hinter diese Forderungen des Ständerats.
Dazu soll der Bundesrat möglichst rasch ein Amtshilfegesetz vorlegen. Überdies soll der Bundesrat gegenüber den Vertragsstaaten diese Rechtsauffassung deutlich machen.
Auslöser zur Neuverhandlung der DBA war der in den letzten Jahren gewachsene internationale Druck auf das Bankgeheimnis. Um die Schweiz aus dem Kreuzfeuer der Kritik zu bringen, hatte der Bundesrat im März 2009 beschlossen, mit interessierten Staaten die Abkommen den Amtshilfebestimmungen des OECD-Musterabkommens anzupassen und künftig auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten.
Die WAK sprach sich weiter mit 12 gegen 10 Stimmen gegen eine Parlamentarische Initiative der SVP aus, die das Bankgeheimnis in der Verfassung festschreiben wollte. Mit 16 gegen 8 Stimmen verlangt die Kommission vom Bundesrat einen Bericht über mögliche Massnahmen gegen Steuerflucht aus Ländern des Südens.
cf

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