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CH/Nationalratskommission gegen zu hohe Hürden für Gaskraftwerke

Bern (awp/sda) – Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK) will weniger hohe Hürden für Gaskombikraftwerke als der Ständerat. Die UREK hat sich dagegen ausgesprochen, dass solche Kraftwerke die CO2-Emissionen zu 100% in der Schweiz kompensieren müssen.
Wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten, unterstützt die UREK stattdessen den Vorschlag des Bundesrats, der eine 50-prozentige Kompensation im Ausland erlauben will.
Der Bundesrat möchte damit den Bau von fossil-thermischen Kraftwerken in der Schweiz ermöglichen. Er sieht darin eine Übergangslösung, um eine mögliche Stromversorgungslücke zu überbrücken.
Müssten Gaskombikraftwerke den gesamten CO2-Ausstoss im Inland kompensieren, könnten sie nach Ansicht der Stromkonzerne nicht rentabel betrieben werden.
Gaskombikraftwerke sind aber nicht nur wegen des hohen CO2-Ausstosses und damit ihrer Klimaschädlichkeit umstritten. Auch die Atomlobby in den bürgerlichen Parteien steht diesem Kraftwerkstyp kritisch gegenüber. Sie befürchtet, dass mit dem Bau von Gaskombikraftwerken der Bedarf für neue Atomkraftwerke untergraben wird.
Entsprechend vielfältig sind die Positionen auch in der UREK: Nicht weniger als drei Minderheitsanträge wird der Nationalrat beraten müssen. Eine Minderheit fordert wie der Ständerat 100% Inland-Kompensation. Eine zweite will in der Regel nur 30% im Ausland kompensieren lassen. Im Falle von Stromknappheit solle der Auslandanteil aber auf 50% erhöht werden.
Eine dritte Minderheit schlägt vor, dass die Kraftwerke 30% des Ausstosses im Ausland kompensieren dürfen. Dabei müssten sie aber diese Kompensationsmassnahmen im Ausland verdoppeln.
Gefolgt ist die UREK dem Vorschlag des Ständerats, dass der Bundesrat den potenziellen Gaskombikraftwerk-Betreibern Investitionen in erneuerbare Energien als Kompensationsmassnahmen anrechnen darf. Es sollen aber nur Investitionen im Inland berücksichtigt werden dürfen.
Anders als der Ständerat wollte die Kommission die Anzahl Gaskombikraftwerke nicht beschränken. Er lehnt es ab, dass insgesamt nur soviele Werke gebaut werden dürfen, dass sie zusammen höchstens eine Leistung von 500 MW erreichen.
Im Unterschied zum Ständerat spricht sich die Kommission zudem gegen eine Lex Chavalon aus. Der Ständerat möchte, dass ein Kraftwerk, das an einem ehemaligen Kraftwerkstandort gebaut werden soll, den vom Bundesrat festgelegten Gesamtwirkungsgrad nicht erfüllen muss.
Mit dieser Bestimmung soll Chavalon ermöglicht werden. Da der Standort Chavalon hoch über dem Eingang zum Rhonetal für Fernwärme nicht geeignet ist und dort vor allem Strom produziert würde, könnte ein Gaskombikraftwerk Chavalon den geforderten Gesamtwirkungsgrad nicht erreichen.
In der Gesamtabstimmung befürwortete die UREK die Anpassung des CO2-Gesetzes mit 16 gegen 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
ch

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