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CH/Neues Revisionsrecht: Bundesrat bestimmt Datum des Inkrafttretens

Bern (awp/sda) – Der Bundesrat darf bestimmen, ab wann die neuen Schwellenwerte für die Revisionspflicht gelten sollen. Der Nationalrat hat sich am Mittwoch mit 86 zu 49 Stimmen dem Ständerat angeschlossen, der die Kompetenz immer dem Bundesrat überlassen wollte.
Der Nationalrat hatte bislang dem Bundesrat vorschreiben wollen, dass die Gesetzesrevision spätestens am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Er wollte so dafür sorgen, dass einige Tausend Firmen rasch von der Pflicht entbundenen werden, ihre Geschäftsbücher einer ordentlichen Revision zu unterziehen.
Der Ständerat war dagegen der Ansicht, dass eine materielle Rückwirkung des Gesetzes verhindert werden müsse. Der Bundesrat solle deshalb über den Zeitpunkt des Inkrafttretens befinden. Justizministerin Simonetta Sommaruga wollte sich nicht auf einen Termin festlegen. Sie versprach jedoch, dem Bundesrat ein baldiges Inkrafttreten zu beantragen.
Wegen der neuen Schwellenwerte werden einige Tausend Firmen aus der Pflicht zur ordentlichen Revision entlassen. Nicht-börsenkotierte Firmen müssen eine ordentliche Revision neu nur noch durchführen, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Franken, einen Umsatz von mindestens 40 Millionen Franken und 250 oder mehr Vollzeit-Stellen.
Heute gilt die Revisionspflicht ab 10 Millionen Franken Bilanzsumme, 20 Millionen Umsatz oder 50 Vollzeit-Stellen. Diese Schwellenwerte gelten erst seit Anfang 2008.

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