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CH/Offene Krankenkassenprämien: Versicherer Kassen müssen an Kantone bezahlen

Bern (awp/sda) – Die Krankenkassen müssen den Kantonen einen Teil des Geldes zurückzahlen, das diese für säumige Prämienzahler vorgestreckt haben. Der Nationalrat räumte bei der Revision des Krankenversicherungsgesetzes am Montag die letzte Differenz zur kleinen Kammer aus.
Die Gesetzesrevision sieht vor, dass die Kantone 85% der ungedeckten Prämien und Kosten übernehmen, wenn diese trotz Betreibung nicht eingebracht werden konnten. 15% gehen zu Lasten der Krankenkassen.
Kann die Kasse schliesslich die Prämien doch noch eintreiben, muss sie künftig die Hälfte der Beiträge an die Kantone zurückerstatten. Anfänglich war die grosse Kammer der Ansicht, dass die Kassen das Geld behalten sollen. Indem sie bei dieser letzten Differenz stillschweigend auf die Linie des Ständerats einschwenkte, machte sie das Geschäft für die Schlussabstimmung am Freitag bereit.
Bereits früher hatten sich die Räte darauf geeinigt, dass die Kantone Listen führen können mit Personen, die wegen unbezahlter Krankenkassenprämien im Leistungsaufschub sind. Die Listen sind den Leistungserbringern, den Gemeinden und dem Kanton zugänglich.
Dieses Modell existiert bereits im Kanton Thurgau. Auf der Liste erfasste Personen haben nur noch Anspruch auf Notfallversorgung.
Mit ihrem Entscheid weichten die Räte das eigentliche Ziel der Gesetzesrevision auf, den Leistungsaufschub grundsätzlich abzuschaffen. Seit 2006 können die Krankenkassen ihre Leistungen sistieren, wenn ein Versicherter seine Prämien nicht zahlt. Derzeit sind rund 150’000 Menschen von dem Leistungsstopp betroffen. Die Spitäler sitzen auf unbezahlten Rechnungen von rund 80 Mio CHF.
Ein weitere Neuerung betrifft die Prämienverbilligung. Künftig zahlen die Kantone diese nicht mehr an die Versicherten aus, sondern an die Krankenkasse, bei der die betroffene Person versichert ist.
rt

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