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CH/SR-Kommission für tiefere Mindestdeckung öffentlicher Kassen als BR (AF)

(Meldung ergänzt um weitere Angaben)
Bern (awp/sda) – Pensionskassen von Kantonen und Gemeinden sollen sich nicht zu 100% ausfinanzieren müssen. Geht es nach der Sozialkommission des Ständerats (SGK), müssen öffentlich-rechtliche Pensionskassen in 40 Jahren nur einen Deckungsgrad von 80% und nicht von 100% erreichen.
Die volle Ausfinanzierung für diese staatlichen Einrichtungen zur Altersvorsorge hatte der Bundesrat im September 2008 vorgeschlagen. Da die Pensionskassen seither von der Krise an den Finanzmärkten durchgeschüttelt wurden, hatten sich die Kantone gegen dieses Ziel gewehrt. Besonders stark war die Opposition in der Westschweiz, wo viele öffentlich-rechtliche Pensionskassen nie ausfinanziert worden sind.
Wie Kommissionspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) am Dienstag vor den Medien in Bern erklärte, fiel der Kommissionsentscheid zugunsten eines tieferen Mindestdeckungsgrades mit 9 gegen 2 Stimmen bei einer Enthaltung.
Mit dieser Variante können Kantone und Gemeinden mit nicht ausfinanzierten Pensionskassen in den nächsten 40 Jahren viel Geld für andere Zwecke einsetzen. Gemäss SGK-Angaben kostet der Vorschlag 9,9 Mrd CHF. Die vom Bundesrat vorgeschlagene volle Ausfinanzierung würde 30 Mrd CHF kosten.
Nach Berechnungen der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) belaufen sich die Kosten der beiden Varianten auf 43 respektive 100 Mrd CHF. Klar ist, dass die SGK-Variante den Kantonen immer noch zu weit geht. Es sei gut dass die Kommission den Vorschlag des Bundesrats zur Ausfinanzierung aufgegeben habe, teilte die Konferenz der Kantonsregierungen mit.
Die SGK-Variante koste aber immer noch viel zu viel. Als Kompromiss schlägt die KdK vor, bis in 40 Jahren die laufenden Renten und den obligatorischen Teil der Aktiven zu 100% zu decken. Dies würde ungefähr einem Deckungsgrad von 74% entsprechen und würde nach KdK-Zahlen 22 Mrd CHF kosten.
Laut Kuprecht entschied die SGK im weiteren, dass Vorsorgeeinrichtungen mit einem Deckungsgrad von heute über 100%, nicht mehr unter die Grenze von 100% fallen dürfen. Der Ausgangsdeckungsgrad dürfe nicht unterschritten werden.
Öffentlich-rechtliche Pensionskassen, die auf dem Weg zum 80%-Ziel bis Anfang 2020 noch einen Deckungsgrad von weniger als 60% ausweisen, sollen diese Unterdeckung verzinsen müssen. Gleiches gilt für Pensionskassen, deren Unterdeckung Anfang 2030 noch unter 75% liegt.
Zudem schlägt die SGK dem Ständerat vor, dass die Vorsorgeeinrichtungen einen Finanzierungsplan vorlegen müssen. Darin müssen sie aufzeigen, wie das finanzielle Gleichgewicht langfristig gesichert werden kann.
So oder so sollen die Guthaben der Rentnerinnen und Rentner stets vollumfänglich gedeckt und ausfinanziert sein. Gleiches gilt für eventuelle Leistungsverbesserungen. Die SGK will im Gesetz auch festhalten, dass der Bund keine Ausfallgarantien übernehmen darf.
In der Gesamtabstimmung hiess die SGK die Vorlage mit 6 gegen 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Sie gelangt nun in der Frühjahrs-Session in den Ständerat.

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