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CH/Ständerat beerdigt Vorlage gegen Prämienschub wegen neuer Spitalfinanzierung

Bern (awp/sda) – Im Einklang mit dem Nationalrat hat der Ständerat am Mittwoch seine eigene Vorlage gegen den befürchteten Prämienschub wegen der neuen Spitalfinanzierung beerdigt. Einmal mehr kritisierte er aber die Kantone, welche Lasten zugunsten der Steuerzahler verschieben.
Kommissionssprecher Eugen David (CVP/SG) erklärte, mit dem Nichteintretensentscheid des Nationalrates lasse sich vor dem Herbst keine Einigung zwischen den Kammern mehr erreichen. Für die parlamentarische Initiative, welche die Ständeratskommission für dringlich erklären wollte, wäre es damit vor dem Prämienherbst zu spät.
Immerhin sei es gelungen, die Lastenverschiebungen vom Steuer- zum Prämienzahler, welche gewisse Kantone vornehmen, transparent zu machen. Die angepeilte Kostenneutralität der Spitalfinanzierung sei deswegen allerdings dahin. Das entspreche nicht dem Willen des Gesetzgebers. Der Bundesrat und die Kantone seien nun in der Pflicht.
Christine Egerszegi (FDP/AG) sagte, die Vorlage sei nicht ein Schnell- sondern ein Warnschuss gewesen. Je nach Prämienentwicklung müsse das Parlament sich eventuell noch einmal über das Gesetz zur neuen Spitalfinanzierung beugen.
Philipp Stähelin (CVP/TG) mahnte, dass in jenen Kantonen, welche ihren Anteil an den Spitalkosten angehoben hätten, die Prämien nun auch sinken müssten.
Felix Gutzwiller (FDP/ZH) konstatierte, die bessere Verteilung der Gesundheitskosten zwischen progressiv und damit sozialer erhobenen Steuern und den Kopfprämien sei kein grosser Erfolg.
Die steuerfinanzierte Komponente von heute rund 30% sollte auf jeden Fall nicht weiter sinken. Sonst schwinde die Unterstützung für die Kopfprämien. Der Rat beerdigte die Vorlage schliesslich stillschweigend.
Der Nationalrat hatte argumentiert, auf der Schlussgeraden vor der Einführung des neuen Systems 2012 dürften die Spielregeln nicht geändert werden. Zudem basiere der prognostizierte Prämienschub von landesweit 1,2% auf unsicheren Zahlen des Krankenkassenverbands santésuisse.
Aufgeschreckt von den santésuisse-Prognosen hatte die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) vorgeschlagen, in den Übergangsbestimmungen zur neuen Spitalfinanzierung einen Prämienanstieg aufgrund des neuen Finanzierungssystems zu verbieten.
Zudem wollte die Kommission die Regeln zur Spitalzulassung – Qualität und Wirtschaftlichkeit – noch einmal festhalten.
Das neue System wird 2012 eingeführt. Vorgesehen ist ein Kostenteiler von 55% zulasten der Kantone an die Fallpauschalen für Spitalbehandlungen. Den Rest tragen die Krankenkassen. In einer Übergangsfrist bis 2017 können die Kantone ihren Beitrag flexibler gestalten.
Vom Gesetzgeber zur Annäherung an die Marke gedacht, senkten einige Kantone ihre Beiträge unter die vorher geleisteten Werte oder – lag ihr Beitrag bereits über 55 Prozent – unter diesen Minimalwert.
mk

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