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CH/Ständerat unterstützt technische Neuerungen bei der AHV

Bern (awp/sda) – Der Ständerat hat am Dienstag einstimmig technische Neuerungen bei der AHV gutgeheissen. Es handelt sich um die unbestrittenen Elemente der gescheiterten 11. AHV-Revision.
Im letzten Herbst hatte der Nationalrat die 11. AHV-Revision nach langen Beratungen abgelehnt, weil bei der Erhöhung des Frauenrentenalters und der Flexibilisierung des Rentenalters keine Einigung zustande gekommen war.
In der Folge beschloss der Bundesrat, dem Parlament die unbestrittenen, administrativen Neuerungen separat vorzulegen. Einen neuen Versuch mit einer umfassenden Revision will er erst in der nächsten Legislatur unternehmen. Den administrativen Neuerungen hat nun der Ständerat als Erstrat zugestimmt.
Unter anderem geht es um Vereinfachungen bei der Erhebung der AHV-Beiträge. Weiter soll ein Register für Ergänzungsleistungen geschaffen werden. Der Höchstbeitrag für Nichterwerbstätige wird neu an den Mindestbeitrag gekoppelt: AHV-Beiträge von Nichterwerbstätigen sollen nicht mehr als das 50-fache des Mindestbeitrages ausmachen.
Zu den nächsten, politisch umstrittenen Schritten führt Sozialminister Didier Burkhalter derzeit Gespräche. Die finanzielle Lage der AHV werde in den kommenden zehn Jahren stabil bleiben, sagte Burkhalter im Ständerat. Dann werde sie sich verschlechtern. Die umfassende AHV-Revision sollte deshalb spätestens 2020 in Kraft treten.
mk

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