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CH/Stempelabgaben: Ständerat hiesst erneute Stempelrechts-Revision gut

Bern (awp/sda) – Ausländische Banken und Börsenagenten, die Mitglied der Schweizer Börse sind, sollen von der Stempelabgabe befreit werden. Als Erstrat hat der Ständerat am Mittwoch eine parlamentarische Initiative seiner Wirtschaftskommission mit 23 gegen 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen gutgeheissen.
Unterstützt wurde die 6. Stempelrechts-Revision innert zehn Jahren auch vom Bundesrat. Regierung und Ständerat wollen damit die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Börse sichern.
Es gelte zu verhindern, dass der Handel von der Schweizer Börse ins Ausland abwandere, erklärte Kommissionssprecher Rolf Schweiger (FDP/ZG). Dort bezahlen Börsenhändler keine Stempelabgaben, auch wenn sie mit den wichtigsten Schweizer Aktien handeln, sogenannten Blue Chips.
Konkret sollen nun ausländische Mitglieder einer schweizerischen Börse nicht mehr als inländische Effektenhändler gelten. Damit dürfen sie in Zukunft den Handel abwickeln, ohne die Umsatzabgabe zu zahlen.
Bundesrat und Ständerat hoffen, dass damit das Handelsvolumen in der Schweiz bleibt und zusätzliche Einnahmen generiert werden. Unter dem Strich soll sich dies positiv auf die Steuereinnahmen bei der direkten Gewinn- und Einkommenssteuer auswirken.
Ohne die Befreiung von der Stempelabgabe würde soviel Handelsvolumen aus der Schweiz abwandern, dass dem Fiskus 25 Mio CHF Steuern entgehen würden, warnte Schweiger.
Die Vorlage muss nun noch vom Nationalrat beraten werden. Der Bundesrat möchte die Änderungen auf Anfang Juli 2010 in Kraft setzen.
Mit der Gesetzesrevision sollen die rechtlichen Bedingungen wieder hergestellt werden, die vor 2001 galten. Damals hatte die Schweizer Börse (SWX) den Handel mit Schweizer Blue Chips unter anderem aus Kostengründen nach London an die SWX-Tochter virt-x ausgelagert.
Die später in SWX Europe umbenannte virt-x war die erste grenzübergreifende europäische Wertpapierplattform. Der Handelsplattform gelang es aber nie, neben dem Umsatz in Schweizer Titeln auch viel Volumen in anderen europäischen Blue Chips zu generieren.
Deshalb, und erneut aus Kostengründen, beschloss die Schweizer Börse dieses Jahr, den Handel mit den 30 Schweizer Top-Aktien wieder zurück in die Schweiz zu holen.
Die wegen der Auslagerung vorgenommen Änderungen des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben wirken sich nach erfolgter Rückkehr nun negativ auf den Börsenplatz Schweiz aus. Sie sollen mit der vom Ständerat gutgeheissenen Vorlage wieder aus dem Gesetz gekippt werden.
ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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