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CH/Strommarkt: UVEK erhebt Beschwerde beim Bundesgericht (2. AF)

(Meldung umgeschrieben und um weitere Angaben ergänzt)
Bern (awp/sda) – Das UVEK will vor Bundesgericht verhindern, dass grosse Stromkunden von den derzeit günstigeren Preisen in der Grundversorgung profitieren können. Das Energiedepartement erhebt Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Stahl Gerlafingen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte Mitte August der Stahl Gerlafingen erlaubt, ihre Energie aus der Grundversorgung mit reguliertem – und derzeit günstigerem – Tarif zu beziehen.
Wird das Urteil rechtskräftig, dürfen Grossverbraucher wie alle Privat- und Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100’000 Kilowattstunden von der Grundversorgung profitieren. Ab 2014 ist nur noch der Bezug über den freien Markt vorgesehen.
Das Departement für Umwelt, Energie, Verkehr und Kommunikation (UVEK) befürchtet, dass damit der gewollte Wettbewerb im Strommarkt gar nicht erst entstehen kann, wie es am Mittwoch mitteilte. Aus diesem Grund will das Departement des abtretenden Energieministers Moritz Leuenberger das Urteil vor Bundesgericht ziehen.
Namentlich will das UVEK abklären lassen, ob das Gericht den Sinn und das Ziel der Stromversorgungsgesetzgebung genügend berücksichtigt hat. Nebst dem Ziel Wettbewerb könnte durch das Urteil auch das Ziel der Versorgungssicherheit gefährdet sein, hält das UVEK fest.
Die Stromversorger müssten laut UVEK in der Lage sein, Grosskunden zu Grundversorgungsbedingungen zu beliefern. Sie wären gezwungen, auf dem Markt möglicherweise teuer Strom zu kaufen, um die zusätzliche Energie für die Grosskunden verfügbar zu haben. Die Rechnung würden alle Verbraucher – ob gross oder klein – bezahlen.
Damit würde in die Rechte der Kleinverbraucher und in die Wirtschaftsfreiheit eingegriffen, argumentiert das UVEK. Zudem würde die Planung für die Stromversorger schwieriger, was die Versorgungssicherheit gefährden könnte.
Beim Urteil hatte das Bundesverwaltungsgericht konkret über das Wahlrecht der Stromkunden zwischen freiem Markt und Grundversorgung zu entscheiden. Mit Berufung auf dieses Wahlrecht wollte die Stahl Gerlafingen, die sich zuvor im freien Markt beliefern liess, in die Grundversorgung wechseln.
Die Elektrizitätskommission (ElCom) hatte ihr den Wechsel verwehrt. Das Bundesverwaltungsgericht stellte jedoch fest, dass die Grundlage für diesen Entscheid ungenügend ist. Der Bundesrat habe das grundsätzliche Wahlrecht in der Stromversorgungsverordnung zu sehr beschnitten; er sei über das Stromgesetz hinaus gegangen.
Die AEK Energie in Solothurn, die Stromlieferantin der Stahl Gerlafingen, hätte das Urteil akzeptiert, teilte das Unternehmen mit. Für die AEK Energie sei es wichtig, Rechtssicherheit für die Kunden zu erhalten.
Durch die Anfechtung durch das UVEK sei die rechtliche Situation aber wieder in der Schwebe, stellte der AEK Energie-Direktor Walter Wirth auf Anfrage fest. “Die Auswirkungen müssen wir nun intern prüfen.” Der Stromversorger hätte die Stahl Gerlafingen künftig nach einem Tarif für Grosskunden – der neu geschaffen worden wäre – beliefern wollen. Dazu kommt es nun vorerst nicht.
Keine Beschwerde erhebt das UVEK gegen ein zweites Urteil, in dem das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Kraftwerke die Kosten für die Systemdienstleistungen nicht mitfinanzieren müssen.
Der Bundesrat hatte die Kraftwerke ursprünglich zur Übernahme verknurrt, um die Strompreiserhöhung zu dämpfen. Da es sich um eine bis 2013 befristete Übergangsregelung handelt, verzichtet das Departement auf eine Beschwerde, wie es im Communiqué heisst.
cc

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