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CH/Unternehmenssteuerreform II: Nationalrat will Keine Abstriche machen (Zus)

Bern (awp/sda) – Der Nationalrat will nicht auf die Unternehmenssteuerreform II zurückkommen, die unerwartet mehrere Milliarden Steuerausfälle verursacht. Er hat am Dienstag alle Anträge der Linken abgelehnt, an der Vorlage aus dem Jahr 2008 Korrekturen vorzunehmen. Die Linke hofft nun aufs Bundesgericht.
Weder eine Motion der Grünen, die schlicht die Aufhebung der vom Stimmvolk nur äusserst knapp angenommenen Unternehmenssteuerreform II verlangten, noch Anträge der SP, die Steuerausfälle zu begrenzen, hatten in der ausserordentlichen Session des Nationalrats eine Chance.
Sie wurden allesamt mit einem Stimmenverhältnis von knapp 2 zu 1 abgelehnt. Unterstützt wurden SP und Grüne ausdrücklich nur von der EVP. Die bürgerlichen Parteien SVP, FDP, CVP und BDP lehnten die Vorstösse ab. Stattdessen hiessen sie eine Motion von Thomas Hurter (SVP/SH) gut, die Firmen, welche in der Schweiz Forschung betreiben, steuerlich entlasten will.
Nur 50,5 Prozent des Stimmvolks hatten der umstrittenen Unternehmenssteuerreform II im Februar 2008 zum Durchbruch verholfen. Louis Schelbert (Grüne/LU) zeigte sich deshalb überzeugt, dass die Stimmberechtigten die Vorlage bei vollem Wissen um die Folgen abgelehnt hätten.
Im Abstimmungsbüchlein hatte der Bundesrat von Ausfällen von 83 Millionen Franken beim Bund und etwa 850 Mio. Fr. bei den Kantonen gesprochen. Mittlerweile rechnet der Bundesrat allein in diesem Jahr mit 1,2 Mrd. Fr. Steuerausfällen. Und in den kommenden zehn Jahren sollen bei den Kantonen und Gemeinden jährlich weitere 400 bis 600 Millionen anfallen. Für Susanne Leutenegger Oberholzer handelt es sich bei diesen Differenzen um einen “Giganto-Bschiss”.
BÜRGERLICHE VERTEIDIGEN STEUERREFORM
Die Steuerausfälle entstehen, weil Aktiengesellschaften seit Anfang 2011 das Recht haben, sogenanntes Agio-Kapital steuerfrei an die Aktionäre auszuzahlen. Solches Kapital entsteht etwa, wenn bei Kapitalerhöhungen die Aktien über dem Nennwert ausgegeben werden. Statt Gewinne über steuerpflichtige Dividenden auszuzahlen, ist die Versuchung nun gross, die Aktionäre über steuerfreie Agio-Rückzahlungen am Gewinn zu beteiligen.
Nach Ansicht von SVP, FDP, CVP und BDP ist es richtig, dass diese Kapitalrückzahlungen von der Steuer befreit werden. Es sei nicht einzusehen, weshalb bereits versteuerte Gelder, die in eine Kapitalgesellschaft eingegeben würden, später bei der Auszahlung erneut besteuert würden, sagte Pirmin Schwander (SZ) im Namen der SVP.
Es handle sich nicht um Steuergeschenke. Das Parlament habe schlicht und einfach die “verfassungswidrige Doppelbesteuerung” aufgehoben, sagte Schwander.
Verschiedene bürgerliche Vertreter wiesen auch darauf hin, dass sie durch die Reform unter dem Strich höhere Steuererträge erwarteten, da die Wirtschaft entlastet und damit stimuliert werde. Damit würden neue Arbeitsplätze geschaffen und das Steuersubstrat erhöht.
KRITIK AN BUNDESRÄTLICHER INFORMATIONSPOLITIK
Von den bürgerlichen Parteien übten nur die CVP und die BDP Kritik an der Abstimmungsinformation des Bundesrats. Diese verdiene zwar das Prädikat “ungenügend”, sagte Pirmin Bischof (CVP/SO). Doch wäre es ein “Schildbürgerstreich”, auf die Vorlage zurückzukommen. Denn damit würde die Schweiz in dieser Frage wieder hinter die Nachbarn zurückfallen, die das Kapitaleinlageprinzip schon lange anwendeten.
Der Nationalrat lehnte auch die Forderung der SP ab, die steuerfreie Auszahlung von Kapitaleinlagen nur dann zuzulassen, wenn das Kapital nach der Abstimmung vom Februar 2008 einbezahlt wurde. Die Bürgerlichen sahen darin einen Angriff auf die Rechtssicherheit und beharrten darauf, dass die Firmen Agio-Kapitalreserven anmelden können, die sie seit 1997 angehäuft haben.
Konkret meldeten laut Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf bis Ende März 155 Firmen 231 Milliarden Franken solcher Kapitalreserven an. 68 Milliarden gehören Firmen, die erst nach der Abstimmung in die Schweiz kamen.
Keine Unterstützung signalisierten die bürgerlichen Parteien mit Ausnahme der CVP und der BDP dem Bundesrat, der auf Druck der Linken in Aussicht stellte, die Auszahlung von Reserven aus Kapitaleinlagen etwa nur dann zuzulassen, wenn kein Gewinnvortrag und keine frei verfügbaren Reserven mehr vorhanden sind.
LINKE HOFFT AUF RECHTSWEG
Die SP hofft nun auf Unterstützung durch das Bundesgericht, um einen neuen Volksentscheid zu erzwingen. Nationalrätin Margret Kiener Nellen (SP/BE) hat deshalb am Montag eine Beschwerde an die Richter in Lausanne abgeschickt.
Auch die Regierungen der Kantone Bern und Zürich sind mit dem Vorgehen von Bundesrat und Parlamentsmehrheit nicht einverstanden. Wie am Dienstag bekannt wurde, hat die Zürcher Regierung beim Bundesrat den Antrag eingereicht, die Abstimmung aufzuheben und noch einmal durchzuführen. Ein ähnliches Begehren hatte der Kanton Bern bereits Ende März an den Bundesrat gerichtet.
dl

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