Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

CH/Verfahren gegen verdeckten Ermittler im Fall Holenweger eingestellt

Bern (awp/sda) – Misserfolg für den mutmasslichen Geldwäscher Oskar Holenweger: Ein von ihm angestrengtes Verfahren gegen einen verdeckten Ermittler ist eingestellt worden. Der Vorwurf auf qualifizierte Veruntreuung, falsche Anschuldigung und falsches Zeugnis konnte nicht erhärtet werden.
“Trotz zahlreicher Ermittlungen des ausserordentlichen Staatsanwaltes Urs Fuhrer war es nicht möglich, den genauen Ablauf der Ereignisse zu rekonstruieren”, teilte das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement am Donnerstag mit. Der von Holenweger erhobene Vorwurf gegen den verdeckten Ermittler habe sich nicht erhärtet.
Der ehemalige Zürcher Privatbankier Oskar Holenweger hatte Anfangs September 2009 bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen den verdeckten Ermittler eingereicht, der in einem gegen ihn gerichteten gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren zum Einsatz gekommen war.
Holenweger verdächtigte den verdeckten Ermittler insbesondere, einen Teil des Geldes, das dieser von der Bundeskriminalpolizei für die Ermittlungen im Rahmen des Geldwäschereiverdachts erhalten hatte, für eigene Zwecke entwendet zu haben.
Da die Bundesanwaltschaft im Verfahren gegen Holenweger Partei ist, konnte sie diese Untersuchung nicht selber führen. Aus diesem Grund wurde Fuhrer als Verfahrensleiter beauftragt.
Im Mai hat die Bundesanwaltschaft (BA) nach siebenjähriger Untersuchung gegen Holenweger Anklage erhoben. Sie wirft ihm Geldwäscherei, Urkundenfälschung, ungetreue Geschäftsbesorgung und Bestechung vor. Die BA ist überzeugt, dass Holenweger in Korruptionsfälle des französischen Industriekonzerns Alstom und deren Verschleierung verwickelt war.
Gemäss der beim Bundesstrafgericht in Bellinzona eingereichten Anklageschrift soll Holenweger Alstom über Offshore-Gesellschaften fiktive Rechnungen gestellt haben. Diese Gelder soll er im Auftrag des Konzern zur Bestechung an Dritte weitergeleitet haben – unter anderem an einen brasilianischen Amtsträger.
Für diese – nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft strafbaren – Handlungen wurde Holenweger mit einem Prozentsatz der überwiesenen Gelder entschädigt. Er soll so insgesamt rund eine Million Franken eingestrichen haben.
Nicht bestätigt hat sich in den Ermittlungen der Verdacht, wonach sich Holenweger Drogenhändlern als Geldwäscher angeboten haben soll. Auf diesen Verdacht gebracht worden war die BA vom ehemaligen kolumbianischen Drogenhändler Ramos, ein Informant der BA.
Neben dem Verfahren gegen Holenweger gibt es insgesamt elf Nebenverfahren, in denen Prominenz aus Politik und Justiz eine Rolle spielten.
Nachdem 2006 publik geworden war, dass der damalige Bundesanwalt Valentin Roschacher Ramos angeheuert hatte, drängte ihn der damalige Justizminister Christoph Blocher zum Rücktritt. Die Medien hatten insbesondere die Glaubwürdigkeit des Informanten sowie des verdeckten Ermittlers in Frage gestellt und warfen Roschacher Unfähigkeit vor.
Blocher setzte sich mit seinem Vorgehen dem Vorwurf aus, die Gewaltentrennung zu missachten. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) nahm eine Untersuchung auf. Sie fand Indizien für ein Komplott Blochers gegen Roschacher. Da die GPK diese Komplottvorwürfe publik machte, bezichtigte Blocher die BA und die GPK der Konspiration.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft