Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Chronik des Mannesmann-Prozesses

Der Freispruch der Angeklagten im Mannesmann-Prozess hat einen Schlusspunkt unter die rund vier Jahre dauernde Affäre um millionenschwere Abfindungszahlungen bei der Übernahme des Konzerns durch Vodafone gesetzt.

Im Folgenden noch einmal die wichtigsten Ereignisse:

3. Februar 2000 – Vodafone und Mannesmann einigen sich.

7. März 2000 – Mannesmann-Chef Klaus Esser gerät wegen seiner Rekordabfindung in Höhe von damals fast 60 Mio. Mark (rund 45 Mio. Franken) ins Visier der Justiz. Angesichts der Höhe der Zahlungen stellen zwei
Rechtsanwälte bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Anzeige gegen Esser wegen des Verdachts der Untreue.

12. März 2001 – Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf weist die Staatsanwaltschaft an, gegen Esser und Mitglieder seiner Führungsmannschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und anderer Vorwürfe einzuleiten.

20. August 2001 – Die Staatsanwaltschaft weitet ihre Ermittlungen zu etwaigen Unregelmässigkeiten bei der Mannesmann-Übernahme aus. Wegen des Verdachts der Untreue oder der Beihilfe dazu ermittelt die Anklagebehörde nun auch gegen den damaligen IG-Metall-Chef Klaus Zwickel und das Deutsche-Bank-Vorstandsmitglied Josef Ackermann, die im Mannesmann-Aufsichtsrat sassen.

28. August 2001 – Zwickel räumt erstmals öffentlich ein, mit seiner Stimmenthaltung bei der Vergabe von Millionen-Zahlungen an Spitzenmanager von Mannesmann Fehler gemacht zu haben.

7. Februar 2003 – Das nordrhein-westfälische Justizministerium gibt grünes Licht für eine Anklage.

17. Februar 2003 – Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ackermann, Zwickel, Esser, den Ex-Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk, den Ex-Konzernbetriebsratsvorsitzenden Jürgen Ladberg und den einstigen Personalvorstand Dieter Droste.

25. Februar 2003 – Die Staatsanwaltschaft wirft Esser und Funk vor, sich bei der Übernahme des Konzerns durch Vodafone persönlich bereichert zu haben. Den Vorwurf der Untreue in einem besonders schweren Fall trifft auch Ackermann.

30. April 2003 – Das Land Nordrhein-Westfalen muss Esser wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte von Seiten der Justiz ein Schmerzensgeld von 10’000 Euro zahlen.

17. Juli 2003 – Ackermann beantragt vor dem Düsseldorfer Landgericht die Einstellung des Strafverfahrens gegen ihn.

19. September – Die Anklage gegen alle Hauptbeschuldigten wird vom Landgericht Düsseldorf zugelassen.

21. Januar 2004 – Mit einem hartem Schlagabtausch zwischen der Staatsanwaltschaft und den angeklagten Managern beginnt der spektakulärste Strafprozess der deutschen Wirtschaftsgeschichte.

22. Januar 2004 – Ackermann bezeichnet die Millionenprämien für Esser und sein Team als “eine aussergewöhnliche Anerkennung für eine aussergewöhnliche Leistung”, die er für richtig und angemessen halte. Zwickel und Funke bestreiten jede Schuld.

28. Januar 2004 – Esser verteidigt vor dem Düsseldorfer Landgericht entschieden die Höhe seiner Millionenprämie und weist die “Käuflichkeitsvisionen der Staatsanwaltschaft” zurück.

17. März 2004: Führende Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG berichten im Prozess, die Millionenprämien seien von Anfang an auf erhebliche Bedenken gestossen.

25. März 2004: Ex-Vodafone-Chef Chris Gent weist Käuflichkeitsvorwürfe gegen Esser entschieden zurück.

31. März 2004: In einem vorläufigen Resümee des Verfahrens sieht das Landgericht keine Belege für ein strafbares Handeln der Angeklagten.

5. April 2004: Die Staatsanwaltschaft will sich nicht mit dem sich abzeichnenden Freispruch der Angeklagten abfinden und bereitet Berichten zufolge bereits die Revision vor.

8. März 2004: Ackermann wird von der Anklage beschuldigt, vorsätzlich gegen das Aktienrecht verstossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt nachträglich, auch einige weniger schwerwiegende Tatvorwürfe in das Verfahren einzubeziehen.

21. April 2004: Mit einer Flut neuer Beweisanträge intensiviert die Staatsanwaltschaft ihren Kampf gegen den drohenden Freispruch der sechs Angeklagten.

28. April 2004: Die Verteidiger von Ackermann und Esser werfen der Staatsanwaltschaft vor, gegen die Grundregeln eines fairen Verfahrens zu verstossen. Ackermanns Anwälte legen deshalb bei Justizminister Wolfgang Gerhards eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein.

29. April 2004: Das Düsseldorfer Landgericht lässt einen weiteren Anklagepunkt gegen Ackermann zu. Ihm wird vorgeworfen, unrechtmässig Bonusprämien für die rund 200 wichtigsten Mannesmann-Mitarbeiter zugestimmt zu haben. Der Vorwurf wird auch gegen Funk, Zwickel und Ladberg erhoben.

14. Juli 2004: Die Verteidigung fordert für Esser einen Freispruch ohne Wenn und Aber. In seinem Schlusswort weist Ackermann erneut jede Schuld von sich und verteidigt Millionenprämien für Manager.

22. Juli 2004: Das Düsseldorfer Landgericht spricht Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und die anderen Angeklagten im Mannesmann-Prozess vom Vorwurf der Untreue und der Beihilfe dazu frei.

swissinfo und Agenturen

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft