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Chronologie des Schweizer Zivilschutzes

Seit dem 2. Weltkrieg hat der schweizerische Zivilschutz eine bewegte Geschichte hinter sich.

Gehörten ihm einst 520’000 Leute an, so sind es heute noch 120’000.

Nachfolgend einige Daten aus der Geschichte des schweizerischen Zivilschutzes:

1934 bis 1951

Die Schweiz verfügt über den so genannten “passiven blauen Luftschutz”, der auf Gemeindeebene organisiert ist.

21. November 1954

In Bern wird der Schweizerische Bund für Zivilschutz (SBZ), der heutige Schweizerische Zivilschutzverband, gegründet.

1957

In einer Volksabstimmung wird der Art. 22bis der Bundesverfassung (BV) über den Zivilschutz abgelehnt. Damals war noch ein Zivilschutz-Obligatorium für Frauen vorgesehen.

24. Mai 1959

Der revidierte Verfassungsartikel über den Zivilschutz (22bis) wird mit 77,6 Prozent Ja und von allen Ständen angenommen.

1962

Der Zivilschutz wird dem neuen Bundesamt für Zivilschutz unterstellt.

1962 bis 1966

Verschiedene Gesetze werden erlassen, darunter 1962 das Bundesgesetz über den Zivilschutz und 1963 das Bundesgesetz über die baulichen Massnahmen im Zivilschutz. Die Zivilschutzpflicht für Männer, die nicht Militärdienst leisten, reicht vom 20. bis zum 60. Altersjahr.

1969

Der Bundesrat verteilt das umstrittene Buch “Zivilverteidigung” an sämtliche Haushaltungen. Darin wird nicht nur die Aufgabe des Zivilschutzes erläutert, sondern auch eine fiktive Infiltration der Schweiz skizziert. Ausserdem beinhaltet das Buch Anleitungen für einen Guerillakrieg.

1977

Die SBZ-Delegierten stimmen einer Namensänderung ihres Verbandes zu. Dieser heisst neu Schweizerischer Zivilschutzverband (SZSV).

1989

Der Zivilschutz weist einen Sollbestand von 520’000 Personen oder acht Prozent der Wohnbevölkerung auf.

1. Oktober 1990

Der Sicherheitsbericht 90 wird verabschiedet; er leitet eine drastische Verkleinerung des Zivilschutzes ein.

26. Februar 1992

Der Bundesrat verabschiedet das Zivilschutzleitbild 92. Der Bestand wird auf rund 380’000 Personen abgebaut.

17. Juni 1994

Das Zivilschutzgesetz wird grundlegend revidiert. Die Dienstpflicht endet neu mit 52 Jahren.

28. Februar 1998

Die Studienkommission Brunner legt ihren Bericht vor. Dieser empfiehlt eine Unterstellung des Zivilschutzes unter Kantonsobhut und eine erneute, massive Reduktion der Bestände.

1998

Der Zivilschutz wird vom Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ins Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) überführt.

21. Oktober 1998

Der Bundesrat verabschiedet das Optimierungsprogramm Zivilschutz: Das Dienstalter wird auf 50 Jahre gesenkt und der Bestand auf etwa 300’000 Mann verkleinert.

10. Juni 1999

Der sicherheitspolitische Bericht 2000 wird verabschiedet; er leitet die Integration des Zivilschutzes in den verbundartigen Bevölkerungsschutz ein.

18. Mai 2003

In der eidgenössischen Abstimmung wird das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) mit 80,5 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

2004

Das BZG tritt in Kraft: Ab sofort sind die Kantone für den Zivilschutz verantwortlich. Gleichzeitig wird der Personalbestand auf 120’000 Mann gesenkt und der Zivilschutz in den Bevölkerungsschutz integriert.

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