Couchepin-Paket gegen Kostenexplosion im Gesundheitswesen
(Keystone-SDA) Bern – Das Massnahmenpaket Couchepin – oder was davon noch übrig ist – kann in die Schlussabstimmung gehen. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat dem Vorschlag der Einigungskonferenz zu letzten Differenzen stillschweigend zugestimmt.
Das heisst, dass auch der Ständerat den Grundsatz billigt, wonach Mediziner und Apotheker bei der Abgabe von Medikamenten verstärkt das Kriterium der Preisgünstigkeit berücksichtigen müssen. Das gilt auch für Arzneimittel, die unter ihrer Wirkstoffbezeichnung verordnet werden.
Der Ständerat war in der Einigungskonferenz mit dem Antrag unterlegen, dass die Krankenkassen für Arzneimittel mit identischer Zusammensetzung höchstens den um zehn Prozent höheren Preis des günstigsten Arzneimittels bezahlen sollen, das in der Spezialitätenliste aufgeführt ist.
Einsparungen von mindestens 240 Mio. Franken
Der Bundesrat verspricht sich vom Massnahmenpaket Einsparungen von 240 bis 295 Millionen Franken. Von den ursprünglichen Ideen des früheren Gesundheitsministers Pascal Couchepin ist allerdings nicht mehr viel übrig geblieben.
So lehnten die Räte eine Praxisgebühr von 30 Franken ab. Auch eine zusätzliche Prämienverbilligung in Höhe von 200 Millionen Franken wurde abgelehnt, ebenso wie die Idee, Versicherungen zum Angebot einer kostenlosen medizinischen Telefonberatung zu verpflichten.
Überlebt hat einzig Couchepins Vorschlag, dass der Bundesrat die Tarife um 10 Prozent senken kann, wenn in einem Kanton die Kosten im ambulanten Bereich je versicherte Person überdurchschnittlich ansteigen.
Weitere Beschlüsse des Parlaments: Kassen dürfen keine Kommissionen ausrichten und auch kein Geld in den telefonischen Kundenfang stecken. Versicherte, die eine höhere Franchise wählen, müssen mindestens zwei Jahre dabei bleiben. Hingegen ist ein Kassenwechsel weiterhin möglich.