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Das Parlament billigt die Bilateralen II

Das Parlament hat die acht Abkommen der Bilateralen II mit der EU gutgeheissen. Keystone

Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat die acht Abkommen der Bilateralen II mit der Europäischen Union genehmigt.

Die Grosse Kammer hat am Donnerstag auch der Zins-Besteuerung und der Betrugsbekämpfung zugestimmt.

Mit 71 zu 29 Stimmen hat der Nationalrat das Abkommen über die Zinsbesteuerung gutgeheissen und mit 146 zu 11 Stimmen dasjenige für die Zusammenarbeit in der Betrugsbekämpfung.

Mit der Zinsbesteuerung kommt die Schweiz der EU entgegen, die einen Kapitalabfluss befürchtet. Sie verpflichtet sich, einen Steuerrückbehalt zu erheben.

Die Zinserträge werden zu 35% besteuert. Von den Steuereinnahmen gehen 75% zurück in den EU-Staat, in dem der Zinsempfänger wohnt und steuerpflichtig ist. Die restlichen 25% gehen an die Schweiz.

Kein Kantonsanteil am Ertrag

Im Zinsbesteuerungs-Gesetz schuf der Nationalrat eine Differenz zum Ständerat. Der schweizerische Anteil am Ertrag aus dem EU-Steuerrückbehalt soll ausschliesslich in die Bundeskasse fliessen.

Bundesrat und Ständerat, welche die Kantone mit 10% beteiligen wollten, unterlagen mit 74 zu 102 Stimmen.

Die Mehrheit war der Ansicht, der administrative Aufwand für die Verteilung von 2,5% des Ertrags oder wenigen Millionen Franken an die Kantone wäre unverhältnismässig hoch.

Finanzminister Hans-Rudolf Merz wollte die Tradition aufrechterhalten, dass Fiskaleinnahmen nach Schlüsseln aufgeteilt werden.

Dagegen schloss sich der Nationalrat mit 104 zu 69 Stimmen darin dem Ständerat an, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung ohne vorherige richterliche Bewilligung nicht Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen anordnen darf.

Anträge aus dem links-grünen Lager, das Gesetz zu verschärfen, waren chancenlos.

Bankgeheimnis verankert

So lehnte es der Nationalrat ab, ein Register der Zahlstellen zu erstellen, jährlich die Gesamtsumme der Steuerrückbehalte zu veröffentlichen, das Abkommen periodisch zu evaluieren und die Strafbestimmungen massiv zu verschärfen.

Die Einnahmen aus dem Abkommen würden in der Staatsrechnung ausgewiesen, sagte Bundesrat Merz.

Mit 103 zu 59 Stimmen verankerte der Nationalrat das Bankgeheimnis auch im neuen Gesetz. Für Finanzminister Merz hat dies deklaratorischen Charakter, da das Bankgeheimnis im Bankengesetz festgeschrieben ist. Es gehe aber darum, Befürchtungen des Finanzplatzes zu zerstreuen.

Ständerat am Zug

Das Betrugsbekämpfungsabkommen wurde bei schlechter Besetzung diskussionslos mit 71 zu 29 Stimmen genehmigt. Es bringt eine intensivere Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU im Kampf gegen den Schmuggel sowie gegen Delikte im Bereich der indirekten Steuern, des öffentlichen Beschaffungs- und Subventionswesens.

Der Ständerat wird sich nun mit der Differenz im Zinsbesteuerungs-Gesetz befassen. Auch bei der Umsetzung des Polizei- und Asylabkommens von Schengen/Dublin sind noch drei Differenzen zu bereinigen. Die wichtigste betrifft die Regelung der Zusammenarbeit der Polizei mit dem Grenzwachtkorps.

Schengen/Dublin: kein obligatorisches Referendum

Am Mittwoch hat der Nationalrat die andern sechs Abkommen mit der EU genehmigt. So auch das umstrittene Schengen/Dublin-Abkommen. Dabei hat der Rat wie auch Ständerat und Bundesrat beschlossen, Schengen/Dublin nicht dem obligatorischen Referendum zu unterstellen.

Das bedeutet, dass die Gegner für das Referendum innert 100 Tagen nach der Schlussabstimmung vom 17. Dezember 50’000 Unterschriften sammeln müssen und dass im Falle einer Volksabstimmung das Ständemehr keine Rolle spielt.

swissinfo und Agenturen

Das Abkommen zur Zinsbesteuerung verpflichtet die Schweiz, auf den Konten von EU-Bürgern eine Quellen-Steuer zu erheben.

Mit dem Abkommen zur Betrugsbekämpfung kämpft die Schweiz zusammen mit der EU gegen den Schmuggel.

Der Beitritt der Schweiz zu den Abkommen von Schengen (Kooperation von Polizei und Justiz) und Dublin (Asyl) wird feste Grenzkontrollen aufheben.

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