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Das Ständemehr – zwischen Föderalismus und Demokratie

Die Eidgenossenschaft - der Zusammenschluss der 23 Kantone - fusst neben der direkten Demokratie auf dem Föderalismus. Damit wird der demokratische Ansatz "ein Mensch, eine Stimme" bisweilen unterlaufen.

Für Verfassungs-Änderungen oder einen Beitritt des Landes zu supranationalen Organisationen (Stichwort UNO) braucht es ein doppeltes Mehr: Nötig sind neben der Mehrheit der Stimmen (Volksmehr) die Mehrheit der Kantone, das Ständemehr.

Jeder der 20 Kantone hat eine Standes-Stimme, die 6 Halbkantone je eine halbe. Für ein Ständemehr braucht es also mindestens 12 Standes-Stimmen.

Rufe nach Veränderungen

Bei der Gründung des Bundesstaats 1848 galt das Ständemehr als ein Eckpfeiler des Föderalismus. Dieser fusst auf der Gleichheit von Gliedstaaten, die eigentlich nicht gleich sind. Es ging darum, die im Sonderbundskrieg unterlegenen Kantone vor einer Majorisierung durch die grossen, liberalen Kantone im Mittelland schützen.

Heute, dies zeigen verschiedene Studien, nützt das Ständemehr den kleineren Landkantonen in der Inner- und der Ostschweiz noch immer. “Benachteiligt” werden neben den “Grossen” Zürich und Bern auch die urbanen Zentren sowie die Romandie.

Illustration: Eine Stimme aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden hat derzeit etwa das 37fache Gewicht einer Zürcher Stimme, eine Urner Stimme wiegt etwa soviel wie 14 aus der Waadt.

1994 wurden gleich zwei Vorlagen nicht angenommen, die zwar das Volksmehr erhielten, das Ständemehr aber verpassten: Es war um die erleichterte Einbürgerung für junge Ausländer und Ausländerinnen gegangen sowie um den Kultur-Artikel.

Kritik von verschiedenen Seiten

In den vergangenen Jahren geriet das Ständemehr von verschiedenen Seiten immer wieder unter Druck. Die Realität verlange zumindest Anpassungen der Instrumente aus dem 19. Jahrhundert, so der Tenor.

Das Ständemehr verhindere Innovationen, so ein anderer Vorwurf. Mit dem Ständemehr gelinge es konservativen Kantonen, grundsätzliche Veränderungen – etwa gesellschaftlicher Art – zu blockieren.

Das mit den Prinzipien “direkte Demokratie und Föderalismus” angestrebte Gleichgewicht zwischen den einzelnen Gliedstaaten ist seit der Gründung des Bundesstaates vor mehr als 150 Jahren aus dem Lot geraten, wenn man die Entwicklung der Bevölkerungsstruktur der Kantone mit jener des 19. Jahrhunderts vergleicht.

Reformvorschläge

Konkrete Folgen zeitigte die Kritik am Ständemehr jedoch bis anhin nicht: Bei der Totalrevision der Bundesverfassung wurde die Gelegenheit nicht angepackt. So hat sich das Land zwar eine neue Verfassung gegeben – an der Ausrichtung und Gewichtung des Ständemehrs wurde aber gar nicht erst gerüttelt.

Vorschläge, wie das Ständemehr reformiert werden könnte, umfassen unter anderem Ansätze für ein gewichtetes Mehr, wobei sowohl von neu gewichtetem Stände- als auch von neu gewichtetem Volks-Mehr gesprochen wird. Eine andere Idee wäre, dass jeweils die “stärkere Mehrheit” gewinnt.

Eine Abstimmung über die Anpassung des Ständemehrs dürfte allerdings immer einen schweren Stand haben: Sie braucht das aktuelle Ständemehr, um angenommen zu werden.

Zerreissprobe?

Der Politologe Ulrich Klöti hatte im Vorfeld der UNO-Abstimmung erklärt, die Schweiz werde vor einer Zerreissprobe stehen, wenn der Beitritt zu den Vereinten Nationen am Ständemehr scheitere. “Ein solcher Abstimmungsausgang würde die Institutionen auf die Probe stellen”, erklärte der Zürcher.

Nicht ganz so dramatisch sieht es sein Berner Kollege Adrian Vatter, Mit-Autor einer umfassenden Studie zum Ständemehr. “Was es aber sicher geben wird, ist eine neue Diskussion. Aus demokratischer Warte muss man sich überlegen, ob das Ständemehr in seiner heutigen Form noch ein adäquates Instrument ist”, erklärte Vatter gegenüber swissinfo.

Rita Emch

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