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Datenschutz- Beauftragter warnt vor digitaler Überwachung

Der Eidg. Datenschutz- Beauftragte Odilo Guntern: Er mahnt auch in seinem neuesten Tätigkeitsbericht zur Vorsicht beim Umgang mit persönlichen Daten. Keystone

In der zunehmenden weltweiten elektronischen Kommunikation muss es ein Recht auf Anonymität geben. Dies fordert der Eidgenössische Datenschutz- Beauftragte Odilo Guntern in seinem am Montag (03.07.) veröffentlichten siebten Tätigkeitsbericht.

Der Welt stehe eine “G & I-Revolution” bevor: Gentechnologie und Internet prägten die Zukunft, das Handy werde zum Computer, sagte Guntern vor den Medien. Zahl und Umfang von Datensammlungen stiegen stetig. Und die Benützung der neuen Technologien hinterlasse immer mehr “Datenspuren”. Vor diesem Hintergrund sei der Datenschutz mehr denn je gefordert.

Der “gläserne Bürger”

Mit der Auswertung dieser Spuren könne der “gläserne Bürger” hergestellt werden, stellte Guntern fest. Jedermann sollte deshalb wissen, dass er seine Daten hüten muss. Sonst könnten über ihn umfassende Verhaltens-, Bewegungs-, Konsum- oder Gewohnheitsprofile erstellt werden, die unter Umständen falsch seien.

Wer telefoniere, ein Fax oder Mail abschicke, sollte nach europäischem Muster ein Recht auf Anonymität erhalten, forderte Guntern. Es müsste möglich werden, im elektronischen Telefonbuch nicht verzeichnet zu werden. Telefonmarketing sollte man sich entziehen können.

Die anonyme Nutzung von Handys mit Prepaid-Karten sollte weiterhin erlaubt sein, sagte Guntern. Der ehemalige Walliser CVP- Ständerat stellte sich damit gegen den Beschluss der kleinen Kammer, dass im Kampf gegen Drogendealer Handy-Benutzer künftig sollten identifiziert werden können.

Gegen Videoüberwachung

Die schweizerischen Internet-Angebote informieren laut Guntern ungenügend über die möglichen Datenbearbeitungen. Vertrauen in E- Commerce stelle sich nur ein, wenn die Privatsphäre wirksamgeschützt sei. Allenfalls brauche es eine gesetzliche Regelung.

Fragezeichen setzt der Datenschutzbeauftragte hinter die Videoüberwachung von Arbeitsplätzen. Kontrollsysteme, die das Verhalten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überwachten, dürften nicht eingesetzt werden. Auch unkorrektes oder gar widerrechtliches Verhalten dürfe nicht überwacht werden.

Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz kann im Urteil Gunterns nur aus Gründen der Sicherheits- oder Leistungskontrolle eingesetzt werden. In jedem Falle müssten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über solche Kontrollmassnahmen vorgängig informiert werden.

Datenschutz-Zertifikat

Der Datenschutzbeauftragte sei immer mehr präventiv tätig, schloss Guntern. Sein Sekretariat wolle Hilfe zum Selbstschutz der Privatsphäre leisten. Es werde sich vom Kontrollorgan zum Kompetenzzentrum wandeln. Denkbar wäre auch eine Zertifizierung der datenschützerischen Unbedenklichkeit von Dienstleistungen.

swissinfo und Agenturen

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