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DE/Bankenabgabe wird teurer – Institute gegen Nachzahlung

BERLIN (awp international) – Die bereits beschlossene Bankenabgabe wird für die deutschen Kreditinstitute teurer als zunächst erwartet. Zwar wird der Jahresbeitrag wie bisher geplant auf maximal 15 Prozent des Gewinns gedeckelt. Es wird aber eine Nachzahlungspflicht eingeführt, wie aus dem aktuellen Verordnungsentwurf zur Bankenabgabe hervorgeht, der am Mittwoch vom Bundeskabinett in Berlin beschlossen werden sollte.
Die Kreditwirtschaft lehnt eine Nacherhebung ab, da so die Zumutbarkeitsgrenze in “verfassungsrechtlich bedenklicher Weise” ausgehöhlt werde. Die privaten Banken argumentieren zudem, dass die Einhaltung der schärferen Eigenkapitalvorgaben durch solche Mehrbelastungen konterkariert würden. Nach dem Kabinettbeschluss hat der Bundestag drei Wochen Zeit, sich mit dem Verordnungsentwurf zu befassen. Auch der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Die Bankenabgabe wurde mit dem “Restrukturierungsgesetz” beschlossen, mit dem ein neues Auffangnetz aufgebaut wird. Der neue Krisenfonds zur Vorsorge gegen künftige Krisen soll über mehrere Jahre mit den Zwangsabgaben der deutschen Kreditwirtschaft aufgebaut werden und am Ende etwa 70 Milliarden Euro umfassen.
Die 2011 erstmals fällige Abgabe orientiert sich an Grösse, Risikoausrichtung und Verflechtung einer Bank. Der Beitrag soll jährlich zum 30. September erhoben werden. Förderbanken werden verschont. Ausgenommen werden auch Versicherer und Hedge Fonds.
Die Bankenabgabe soll “zumutbar” sein – ein Institut muss also Gewinne erwirtschaftet haben. Für ertragsschwache Banken wird ein Mindestbeitrag (5 Prozent) fällig. Die Höhe wird nach einem komplizierten Schlüssel berechnet.
Als Indikator für die Grösse wird die Bilanzsumme herangezogen. Als zusätzliches Mass für die Vernetzung eines Instituts wird auch das jeweilige Geschäft mit Derivaten berücksichtigt, von denen in der Finanzkrise eine hohe Ansteckungsgefahr ausging.
Zunächst hiess es, dass die Bankanabgabe 15 Prozent des Jahresgewinns (Zumutbarkeitsgrenze) einer Bank nicht überschreiten soll. Nach dem Entwurf ist nun aber auch ein Nacherhebungsbetrag in Folgejahren geplant, um Schwankungen beim Ergebnis auszugleichen und die Einzahlungen in den Krisenfonds zu verstetigen.
Im Entwurf heisst es: “Übersteigt der (…) errechnete Jahresbeitrag in einem Beitragsjahr die Zumutbarkeitsgrenze (…) oder ist nur der Mindestbeitrag (…) festgesetzt worden, ist die rechnerische Differenz (…) in den folgenden Beitragsjahren nachzuerheben und dem Jahresbeitrag hinzuzurechnen.” Dabei dürfe die Summe aus dem aktuellen Jahresbeitrag und der Nachzahlung aus Vorjahren die Zumutbarkeitsgrenze (15 Prozent) nicht überschreiten.
Zudem gilt eine “Belastungsobergrenze”: Danach darf die in einem Jahr insgesamt erhobene Abgabe – Jahresbetrag, mögliche Nachzahlung und Sonderbeitrag – 50 Prozent des Durchschnitts der letzten drei Jahresergebnisse nicht überschreiten./sl/DP/ep

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