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DE/Bankenabgabe wird teurer – Institute gegen Nachzahlung

BERLIN (awp international) – Die neue Bankenabgabe zum Aufbau eines Krisenfonds wird für die deutschen Kreditinstitute teurer als zunächst erwartet. Zwar wird der Jahresbeitrag auf maximal 15 Prozent des jeweiligen Gewinns gedeckelt. Neben dieser Zumutbarkeitsgrenze und einer Mindestabgabe ertragsschwacher Geldhäuser wird aber auch eine Nachzahlungspflicht eingeführt. Damit sollen Ertragsschwankungen ausgeglichen werden. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf zur Bankenabgabe hat das schwarz-gelbe Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen.
Die privaten Banken lehnen eine Nacherhebung ab. “Hierdurch wird in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise die Zumutbarkeitsgrenze ausgehöhlt”, kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, Michael Kemmer. Zudem werde durch die damit verbundenen erheblichen Mehrbelastungen die geforderte Stärkung des Eigenkapitals für Banken (“Basel III”) konterkariert. Die privaten Banken hoffen auf Korrekturen durch den Bundestag oder die Länder
Befürworter der Nachzahlungspflicht argumentieren dagegen, Banken könnten sich “arm rechnen”, um die Abgabe zu drücken. Dies werde nun eingedämmt. Nach dem Kabinettsbeschluss hat der Bundestag drei Wochen Zeit, sich mit dem Verordnungsentwurf zu befassen. Auch der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Die Sparkassen lehnen wie die Genossenschaftsbanken die Bankenabgabe generell ab.
Der 2011 erstmals fällige Zwangsbeitrag für den neuen Krisenfonds orientiert sich an Grösse, Risikoausrichtung und Verflechtung einer Bank. Den Grossteil der erwarteten Bankenabgabe von etwa eine Milliarde Euro dürften Privatbanken schultern. Förderbanken werden verschont. Ausgenommen werden auch Versicherer und Hedge Fonds.
Die Bankenabgabe wurde mit dem “Restrukturierungsgesetz” beschlossen. Mit ihr soll in den nächsten Jahren ein neues Auffangnetz gespannt werden. Der Krisenfonds zur Vorsorge gegen künftige Schieflagen soll am Ende etwa 70 Milliarden Euro umfassen.
Die Höhe der jährlich zum 30. September fälligen Abgabe wird nach einem komplizierten Schlüssel berechnet. Als Indikator wird die Bilanzsumme herangezogen. Von den “Passiva” in der Bilanz werden aber unter anderem Kundeneinlagen und Eigenkapital abgezogen. Zudem wird der Umfang des Derivate-Geschäfts berücksichtigt. Von diesen Finanzprodukten ging in der Krise eine hohe Ansteckungsgefahr aus.
Die Abgabe soll grundsätzlich “zumutbar” und verhältnismässig sein und darf eine Grenze von 15 Prozent des Jahresergebnisses nicht überschreiten. Für ertragsschwache Geldhäuser wird in Mindestbeitrag von 5 Prozent fällig. Übersteigt der errechnete Beitrag in einem Beitragsjahr die Zumutbarkeitsgrenze oder ist nur der Mindestbeitrag festgesetzt worden, ist die Differenz in den Folgejahren nachzuerheben, wie aus dem Verordnungsentwurf hervorgeht. Die Institute müssen in guten Jahren also Vorsorge treffen.
Die Summe aus dem aktuellen Jahresbeitrag und der Nachzahlung aus Vorjahren dürfe aber die Zumutbarkeitsgrenze (15 Prozent) nicht überschreiten. Zudem gilt eine “Belastungsobergrenze”: Danach darf die in einem Jahr insgesamt erhobene Abgabe – Jahresbetrag, mögliche Nachzahlung und Sonderbeitrag – 50 Prozent des Durchschnitts der letzten drei Jahresergebnisse nicht überschreiten./sl/DP/fn

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