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Der Geldwäscherei-Bericht stösst nicht nur auf Ablehnung

Bundesrat Couchepin hat den Bericht als "Werk eines Hinterbänklers im französischen Parlament " kritisiert. Keystone

Die harsche Kritik Frankreichs am schweizerischen Umgang mit der Geldwäscherei hat am Wochenende erneut unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Dabei wurden kräftige Worte laut.

Der Geldwäscherei-Bericht sei das Werk eines “Hinterbänklers im französischen Parlament”, sagte Bundesrat Pascal Couchepin am Samstag (24.02.) am Westschweizer Radio (RSR).

Doch der am vergangenen Mittwoch (21.02.) veröffentlichte Geldwäscherei-Bericht einer französischen Parlamentarier-Gruppe stiess auch auf Verständnis. Teilweise sei die Kritik berechtigt, auch wenn das Urteil zu pauschal sei, sagte Daniel Thelesklaf, ehemaliger Leiter der Schweizerischen Meldestelle für Geldwäscherei, in einem Interview mit dem “Sonntags-Blick”.

Thelesklaf verwies auf die “mangelnden Ressourcen, die der Staat im Kampf gegen die Geldwäscherei aufbringt” sowie auf die “Verzettelung der Kräfte”. 117 Behörden kümmerten sich um die Geldwäscherei.

Falsche Zahlen auf beiden Seiten

Auf beiden Seiten sei mit falschen Zahlen operiert worden, sagte Thelesklaf weiter. Es hiess aus Bern, 70 Prozent der Meldungen hätten strafrechtliche Konsequenzen. Dies sei falsch.

Es seien 70 Prozent der Meldungen an die Strafverfolgungs-Behörden weitergeleitet worden. Konsequenzen seien ihm aber in keinem Fall bekannt, sagte Thelesklaf.

Die 370 Meldungen, die im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit Geldwäscherei gemacht worden waren, genügten noch nicht, hielt der ehemalige Leiter der Meldestelle fest. Es müssten mehr werden, sonst verliere die Schweiz im Ausland an Glaubwürdigkeit.

Bankiervereinigung: Gesetz greift

In einem Interview mit der “Basler Zeitung” wies Victor Füglister, ad-interim-Vorsitzender der Schweizerischen Bankier-Vereinigung, die Vorwürfe aus Frankreich zurück. Der Bericht sei oberflächlich und die Kritik ungerechtfertigt.

Dass in der Schweiz immer wieder Gelder aus kriminellem Zusammenhang gefunden werden, zeugt nach Ansicht Füglisters davon, dass das System mit Meldepflicht und Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten greife. So könnten Gelder blockiert und zurückerstattet werden.

Mit dem Geldwäschereigesetz, welches seit drei Jahren in Kraft ist, sei die Schweiz viel weiter als die EU und vor allem auch als Frankreich. Das Gesetz erfasse sämtliche Finanzintermediäre. Noch nirgends seien derart umfassende Massnahmen ergriffen worden, dies mache die Sache zu einer Pionierarbeit. Pionierarbeit löse in der Regel Schwierigkeiten aus. Dies war auch hier der Fall, sagte Füglister weiter.

Selbstkontrolle: billig, aber nicht effizient

Der Basler Strafrechtsprofessor Mark Pieth, der die Expertengruppe der OECD gegen die Korruption leitet, bezeichnete den Bericht als “Collage von Skandalgeschichten” Es gehe darum, die Schweiz für die zweite Runde der bilateralen Gespräche sturmreif zu machen, sagte Pieth in einem Interview der “SonntagsZeitung”.

Der Bericht enthalte aber auch berechtigte Kritik. So habe es die Schweiz in den letzten zehn Jahren nicht geschafft, eine umfassende Aufsicht der Parabanken aufzubauen. Statt einer einfachen staatlichen Aufsicht habe die Schweiz ein komplexes Selbstregulierungs-System geschaffen. Die vielen Anwälte und Treuhänder sowie andere Lobbyisten des Finanzplatzes im Parlament hätten eine staatliche Aufsicht verhindert. Der Weg über die Selbstregulierung sei ein billiger Weg, sagte Pieth und fügte hinzu: “Doch ich bezweifle, dass er effizient ist.”

swissinfo und Agenturen

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