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Der Kulturkampf

Im Gefolge des Ersten Vatikanischen Konzils (1869/70) brach in der Schweiz der schon seit Jahren schwelende Kulturkampf aus:

Liberal gesinnte Katholiken wollten die im Konzil beschlossenen Papstdogmen, wie die Unfehlbarkeit des Papstes in Glaubensfragen, nicht anerkennen.

Das Europa des 19. Jahrhunderts war geprägt von der Auseinandersetzung zwischen freiheitlich-demokratischen Kräften und konservativen Anhängern einer mittelalterlichen Gesellschaftsordnung.

Nach dem von den Konservativen angezettelten und verlorenen Sonderbundskrieg setzte die Bundesverfassung von 1848 das demokratische Prinzip endgültig durch.

Die Gegensätze blieben jedoch weiter bestehen. Papst und Bischöfe der katholischen Kirche wollten dennoch das Rad der Geschichte zurückdrehen, bewirkten aber mit ihrer Einmischung in die Politik nur eine Stärkung der fortschrittlichen Kräfte.

Die Abspaltung der Christkatholischen Kirche

1871 erhoben sich starke Proteste gegen die Dogmen des ersten Vatikanischen Konzils.

Am 18. September 1871 fand in Solothurn der erste schweizerische Katholikenkongress statt, der die Keimzelle der Christkatholischen Kirche bildete.

1875 wurden in Genf die kirchlichen Verhältnisse durch Staatsgesetze neu geregelt, den Gemeinden das Recht der Pfarrerwahl übertragen und alle Korporationen aufgehoben.

Da sich die römischen Katholiken weigerten, den neuen Kirchengesetzen zu gehorchen, verloren sie in der Folge die landeskirchlichen Privilegien, welche nun auf die christkatholischen (= altkatholischen) Gemeinden übergingen, von denen sich in Solothurn, Aargau, Zürich, Basel, Bern und Genf eine ganze Anzahl bildete.

Die Christkatholiken gaben sich 1876 auf einer “Nationalsynode” in Olten eine Kirchenverfassung und wählten Pfarrer Eduard Herzog zum ersten christkatholischen Bischof.

Auch in Deutschland und den Niederlanden bildeten sich Christkatholische Kirchen.

Aufhebung von Klöstern

Der Kulturkampf führte nicht nur zur Abspaltung der Christkatholischen Kirche. Vermehrt wurden auch Klöster aufgehoben, die durch die Bundesverfassung von 1848 nicht mehr geschützt waren.

Im Kanton Solothurn brach der Kulturkampf 1873 richtig aus, als der Basler Bischof Eugenius Lachat abgesetzt wurde, weil er einen Pfarrer exkommuniziert hatte.

Konfessionelle Ausnahmeartikel

1874 wurde zudem die total revidierte Bundesverfassung angenommen mit konfessionellen Ausnahmeartikeln.

So wurde das Jesuitenverbot verschärft, es durften keine neuen Klöster mehr gegründet werden und aufgehobene nicht wiederhergestellt werden. Inzwischen sind all diese Ausnahmeartikel wieder aus der Bundesverfassung verschwunden.

1884 wurde im Einvernehmen mit dem Papst die Wiederherstellung des Bistums Basel beschlossen. Dies gilt als das Ende des Kulturkampfs.

swissinfo, Etienne Strebel

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