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Der lange Leidensweg der KVG-Revision

Nach dreijährigem Ringen ist die zweite KVG-Revision endgültig gescheitert.

Nachfolgend die wichtigsten Etappen des Leidensweges.

1. Januar 1996

Das revidierte Krankenversicherungsgesetz (KVG) tritt in Kraft. Es bringt die obligatorische Grundversicherung in der Krankenpflege, freie Kassenwahl, Prämiengleichheit, Kostendämpfungsmassnahmen durch mehr Wettbewerb, gezielte staatliche Prämienverbilligung.

18. September 2000

Der Bundesrat verabschiedet nach einer Vernehmlassung die zweite KVG-Revision. Sie sieht eine Neuordnung der Spitalfinanzierung vor.

4. Oktober 2001

Der Ständerat stimmt der zweiten KVG-Teilrevision zu. Die Kantone zahlen die Hälfte der Spitalkosten, die Prämienbelastung wird auf acht Einkommensprozent begrenzt, der Kontrahierungs- oder Vertragszwang gelockert: Die Krankenversicherer sollen die Vertragsärzte selber wählen können.

23. Mai 2002

Der Bundesrat beschliesst in einer Klausur, die Kostendämpfung bei der Krankenversicherung in Etappen anzugehen.

21. August 2002

Der Bundesrat ergänzt die zweite KVG-Revision um eine Versichertenkarte und Prämienverbilligungen für Familien mit Kindern und für tiefe Einkommen.

12. Dezember 2002

Der Nationalrat lehnt die KVG-Revision mit 93 zu 89 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab. Für die bürgerliche Gegnerschaft bringt sie zu wenig Wettbewerb ins Gesundheitswesen. Die zurücktretende Bundesrätin Ruth Dreifuss kritisiert vor allem die SVP.

24. Februar 2003

Die ständerätliche Sozial- und Gesundheitskommission verkündet einen Neuanfang zur zweiten KVG-Revision.

20. März 2003

Der Ständerat beschliesst in der zweiten KVG-Revision unter anderem eine Aufweichung des Vertragszwanges, eine hälftige Spitalfinanzierung durch Kantone und Krankenkassen, eine flexible Prämienverbilligung sowie eine Erhöhung des Selbstbehaltes der Patienten ausserhalb von Ärzte-Netzwerken auf 20 Prozent.

18. Mai 2003

Die Gesundheitsinitiative der SP zur Einführung einkommens- und vermögensabhängiger Krankenkassenprämien (an Stelle der bisherigen Kopfprämien) wird an der Urne mit rund 73 Prozent Nein verworfen.

18. Juni 2003

Der Nationalrat sagt mit 86 zu 48 Stimmen Ja zur zweiten Revision. Im Gegensatz zum Ständerat will er von einer Erhöhung und Differenzierung des Patienten-Selbstbehalts nichts wissen. Dafür sollen bei den Prämien Kinderrabatte grosszügig gewährt werden.

11. Oktober 2003

Die Ärztekammer der FMH beschliesst vorsorglich das Referendum gegen die 2. KVG-Revision. Die Ärzte stellen sich gegen die Aufweichung des Vertragszwanges.

8. Dezember 2003

Nationalrat hält an den Kinderrabatten fest.

15. Dezember 2003

Die Einigungskonferenz stellt sich mit knappem Mehr gegen die vom Nationalrat geforderte Verbilligung der Kinderprämien.

16. Dezember 2003

Der Ständerat folgt den Anträgen der Einigungskonferenz.

17. Dezember 2003

Der Nationalrat lehnt mit 71 zu 66 Stimmen bei 35 Enthaltungen den Antrag der Einigungskonferenz ab. Die Linke wollte mehr staatliche Regulierungsmechanismen zur Kosteneinschränkung, die CVP enthielt sich der Stimme, nachdem ihr Modell zur Prämienverbilligung für Kinder abgelehnt worden war.

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