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Deutsche Bundesanwaltschaft stellt Ermittlungen wegen Kundus ein

(Keystone-SDA) Karlsruhe – Die deutsche Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Oberst Georg Klein und einen weiteren Soldaten wegen des Luftangriffs von Kundus im September 2009 mit zahlreichen zivilen Opfern eingestellt.
Oberst Klein und ein Hauptfeldwebel hätten mit dem Befehl zu dem Bombenabwurf nicht gegen das Völkerstrafgesetzbuch oder das Strafgesetzbuch verstossen, teilte die Behörde in Karlsruhe mit. Bei dem Luftangriff der deutschen Armee auf zwei Tanklaster waren bis zu 142 Menschen getötet worden, darunter viele Zivilisten.
Die Bundesanwaltschaft bewertet den Einsatz der Bundeswehr innerhalb des ISAF-Mandats in Afghanistan als «nicht-internationalen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafrechts». Die deutschen Soldaten seien im Rahmen dieses Einsatzes «reguläre Kombattanten». Soweit sie in völkerrechtlich zulässige Kampfhandlungen verwickelt seien, scheide «eine Strafbarkeit» aus.
Zudem verletzte die Anordnung des Bombenabwurfs auf die von den Taliban geraubten Tanklastzüge nicht das Völkerstrafgesetzbuch, da Klein und sein Feuerleitoffizier bis zum Einsatzbefehl «keine Hinweise auf die Anwesenheit von Zivilisten» gehabt hätten.
Die deutsche Regierung stuft seit Anfang Februar die Lage in Afghanistan offiziell als «nicht-internationalen Konflikt» ein, nachdem zuvor lange nur von «Stabilisierungsmassnahmen» der deutschen Armee die Rede war.
Rechtlich gelten in einem «bewaffnete Konflikt» andere Regeln als in Friedenszeiten. Zum einen ergibt sich daraus die Möglichkeit, Kriegsverbrechen nach den Bestimmungen des Völkerrechts zu bestrafen, in Deutschland nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Auf der andern Seite kann aber Gewaltanwendung juristisch auch leichter gerechtfertigt werden.

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