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Deutsche Handwerker beklagen Schweizer Bürokratie

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Deutsche Unternehmen, die in der Schweiz arbeiten wollen, beklagen sich über schikanöse Vorschriften.

Während Schweizer im EU-Raum nahezu problemlos arbeiten könnten, verirrten sich Deutsche im Dickicht des schweizerischen Föderalismus, behaupten sie.

Was im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr zwischen den EU-Ländern Deutschland und Frankreich mittlerweile ohne weiteres funktioniere, sei in der Schweiz ein Problem.

Wenn deutsche Unternehmen Handwerker in die Schweiz entsenden wollen, müssen sich diese mindestens acht Tage vor der Arbeitsaufnahme beim kantonalen Arbeitsamt anmelden. So verlangt es Artikel 6 des schweizerischen “Bundesgesetzes über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer”.

Wer etwa im grenznahen Raum der Schweiz auf schnelle Hilfe aus Deutschland hofft, muss nach diesem “Entsendegesetz” mindestens acht Tage warten; dies gilt für alle Tätigkeiten, die länger als acht Tage im Kalenderjahr dauern. Betroffene deutsche Unternehmen empfinden dieses Gesetz als Schikane.

Fehlende Transparenz

Auf Bitten vieler deutscher Handwerksunternehmen und der südbadischen Handwerkskammer formulierte die FDP-Bundestagsfraktion eine Anfrage an die deutsche Regierung.

Deren Wortlaut: “Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in der Schweiz ist für kleine und mittlere Unternehmen aus Deutschland so kompliziert, dass oft nicht klar erkennbar ist, welcher Stundenlohn nach dem GAV zu zahlen ist, da dieser in einigen Fällen nicht im GAV angegeben ist”.

Deshalb verstossen deutsche Unternehmen oft aus Unkenntnis gegen die GAV-Vorschriften. “Schon bei unabsichtlichen geringen Verstössen müssen die Unternehmen damit rechnen, dass ihnen Kontrollkosten und hohe Bussen auferlegt werden”, heisst es in der Anfrage. Hinzu komme, dass den deutschen Handwerksunternehmen die Transparenz der Schweizer Verordnungen fehle.

Angst vor Rufschädigung

Die fehlbaren deutschen Firmen werden bei Vorkommnissen dieser Art auch noch von den Schweizer Behörden im Internet veröffentlicht. So leidet aus Nichtkenntnis der Schweizer Vorschriften der Ruf der Unternehmen.

Die deutsche Regierung macht in ihrer Antwort deutlich, dass sie das Problem ernst nimmt. Zwar habe die Schweiz in der letzten Sitzung des Gemischten Ausschusses EU-Schweiz “ihre Bereitschaft gezeigt, die aufgeführten Umstände bei näherer Konkretisierung im Einzelnen zu prüfen”, ansonsten auf die Einhaltung der Vorschriften des Schweizer Entsendegesetzes bestanden.

Die Regierung des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg und die betroffenen Handwerkskammern haben daraufhin Unterlagen über Einzelmassnahmen der schweizerischen Behörden gesammelt und die Europäische Kommission im September 2007 gebeten zu prüfen, “inwieweit die angesprochenen Massnahmen mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar sind”.

Diese Prüfungen dauern an, doch die Bundesregierung hofft: “Wir sind zuversichtlich, dass die schweizerische Seite den Vorwürfen im Einzelnen nachgehen und prüfen wird, ob die Praxis der betroffen Kantone mit den schweizerischen Bestimmungen übereinstimmen beziehungsweise letztere im Lichte des EU-Freizügigkeitsabkommens modifiziert werden müssen”.

Schweizer Firmen haben derlei Probleme nicht: Sie können in Deutschland nahezu problemlos arbeiten. Zwar müssen auch dort Lohnvorschriften des deutschen Arbeitnehmer-Entsendegesetzes eingehalten werden, aber es genügt, dass die Anmeldung der Arbeitskräfte unmittelbar vor Aufnahme der Arbeit erfolgt.

Stellungnahme des SECO

Zu den Vorwürfen aus Deutschland verlautet aus dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO): “Die Voranmeldefrist von acht Tagen dient der Organisation der durchzuführenden Kontrollen, da die Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht mehr vorgängig geprüft werden.”

Im Übrigen verweist das SECO auf seine Website, auf der die gesamtschweizerischen Gesamtarbeitsverträge aufgeschaltet sind. Die kantonalen GAV seien auf den entsprechenden Sites der Kantone zu finden. Ausserdem stellt das SECO Verbesserungsmöglichkeiten bei der Information und der Transparenz in Aussicht.

swissinfo, Udo Seiwert-Fauti

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Bei beiden Bewilligungsarten nahmen Personen aus Deutschland den ersten Platz ein, vor Portugal und Frankreich.

Der Bestand der Grenzgänger (die keinem Kontingent unterlagen) betrug Ende 2006 189’543. An erster Stelle lag hier Frankreich, vor Italien, Deutschland und Österreich.

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