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Deutsche Telekom will Millionen vom Bund zurück

KARLSRUHE (awp international) – Bleibt die Telekom auf Vergleichszahlungen an US-amerikanische Anleger sitzen oder haften die damaligen Haupteigentümer Bund und staatseigene Förderbank KfW? Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelte am Dienstag über eine Klage der Deutschen Telekom, die von den beiden Grossaktionären rund 112 Millionen Euro zurückverlangt. Das Geld musste die Telekom bei einem Vergleich 2005 in den USA zahlen, nachdem Anleger eine Sammelklage gegen das Unternehmen angestrengt hatten. Sie waren nach dem drastischen Niedergang der T-Aktie vor Gericht gegangen, weil sie ihrer Ansicht nach im von der Telekom erstellten Verkaufsprospekt nicht ausreichend über die angebotenen Aktien informiert worden waren.
Die Telekom argumentiert, sie sei vom Bund mit der Platzierung der Aktien an der Börse beauftragt worden. Die Haftung für den Prospekt habe sie ebenfalls in dessen Auftrag übernommen. “Man hat die Telekom für die Prospekthaftung vorgeschickt und ihr das Risiko zugeschoben”, so der Telekom-Anwalt. Die Gegenseite verwies hingegen auf Fahrlässigkeit der Telekom und vorsätzliche Fehler in dem Prospekt. Deren Anwalt sagte: “Die Klägerin beklagt sich über Folgen, die sie wegen eigenen vorsätzlichen Verhaltens erlitten hat.” Das könne nicht auf Bund und KfW abgewälzt werden und gehe über eine allgemeine Prospekthaftung hinaus.
Das Landgericht Bonn hatte der Klage zunächst stattgegeben. Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln war sie abgewiesen worden. Ob der BGH am späten Nachmittag noch ein Urteil verkündet, blieb zunächst offen./avg/DP/ksb

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