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Die Menschenrechte gehören uns, jedem Einzelnen

Freie Meinungsäusserung - ein Menschenrecht, das nicht überall wahrgenommen werden kann. Keystone

Welche Rolle spielt heute die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die vor 62 Jahren unter dem Eindruck der Gräuel des Zweiten Weltkriegs von der Uno verabschiedet wurde? Völkerrechtsspezialist Walter Kälin gibt Antworten – auch für die Schweiz.

swissinfo.ch: Die Kritik des Uno-Menschenrechtsrats an gewissen Ländern scheint diese oft nicht sehr zu beeindrucken. Täuscht dieser Eindruck?

Walter Kälin: Teilweise scheint das so. Aber man muss auch unterscheiden, was Rhetorik ist, etwa im Menschenrechtsrat, und was in den betroffenen Ländern selbst passiert.

Im Rahmen meiner Arbeit für die Uno war die Gesprächsbereitschaft in den Ländern selbst oft viel grösser als bei den Diplomaten in Genf oder New York. Dies, weil Justiz- oder Verwaltungsbehörden, die in menschenrechtsrelevanten Bereichen an der Front sind, Probleme weniger vertuschen können. Ich habe immer wieder erlebt, dass dies oft doch Türen für vernünftige Diskussionen und konkrete Verbesserungen öffnet.

Diplomaten sind dagegen oft zu weit entfernt von den Realitäten im eigenen Land.

swissinfo.ch: Artikel Fünf der Allgemeinen Erklärung heisst: “Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.” Die Regierung Bush hat den Begriff der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung in Guantanamo eher grosszügig interpretiert. Gibt es Probleme, weil jeder die Definition dieser Begriffe seinen eigenen Wünschen anpasst?

W. K.: Die Regierung Bush hat ja nicht behauptet, Menschen zu foltern sei Teil ihrer souveränen Rechte. Sie hat vielmehr – wenn auch ohne Erfolg – versucht, Folter so zu definieren, dass Waterboarding und Ähnliches nicht unter den Folterbegriff fallen. Mit anderen Worten: Auch diese Regierung hat implizit die Geltung des Folterverbotes anerkannt.

swissinfo.ch: Da scheint vieles unklar zu sein. Ist das der Fehler der Macher der Deklaration?

W. K.: Nein. Die Allgemeine Menschenrechtserklärung sagt in der Präambel deutlich, dass es sich um eine Vision handelt. Entsprechend werden nur die grossen Prinzipien genannt, die umgesetzt werden müssen.

Ähnlich ist es ja auch mit den Grundrechten unserer Bundesverfassung, die auch sehr offen umschrieben sind. Denken Sie an die Auseinandersetzungen im Fall des Walliser Hanfbauern Rappaz, wo nicht der Verfassungstext sondern erst die Gerichte bestimmen, wie sich im konkreten Fall die Selbstbestimmung und andere Rechte von Gefangenen gegenüber der Schutzpflicht des Staates verhalten.

In vielen Bereichen gibt es im Bereich der Menschenrechte klare Fortschritte. Wenn Sie vergleichen, wie viele Staaten in den 60er-/70er-Jahren die Todesstrafe noch kannten und sie auch anwandten und wie wenige das heute sind, sind grosse Fortschritte erzielt worden.

Oder denken Sie an die grosse Zahl politischer Gefangenen zur Zeit der Diktaturen in Osteuropa oder Lateinamerika. Diese Zahl ist, und das bestätigt auch Amnesty International, sehr stark zurück gegangen. Fortschritte gibt es auch im Bereich der Frauenrechte. 

swissinfo.ch: Trotzdem herrscht oft der Eindruck, die Weltgemeinschaft nehme Menschrechtsverletzungen relativ kommentarlos hin.

W. K.: Das Problem ist nicht, dass nicht kritisiert würde. Der Menschenrechtsrat hat Israel oft kritisiert, auch Sudan beim Darfur-Konflikt. Das Problem ist die Umsetzung. Wie kann man verurteilte Staaten dazu bringen, sich so zu verhalten, wie das die Menschenrechte vorschreiben?

swissinfo.ch: Die Gesellschaft scheint Menschenrechtsfragen gegenüber ein wenig abgestumpft zu sein. Könnte dafür die starke Medienpräsenz in diesem Bereich mitverantwortlich sein?

W. K.: Das ist ein Problem. Bei den Menschenrechten geht es ja nicht nur um Verletzungen weit weg und bei anderen. Es geht letztlich auch nicht um Normen, die den Staaten gehören. Die Menschenrechte gehören uns, jedem Einzelnen. Und sie sind unsere Trumpfkarten, wenn wir mal Opfer werden sollten. Und das kann man nie ausschliessen. 

swissinfo.ch: Was würden wohl die Leute, die um 1948 an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte mitgearbeitet haben, zur heutigen Situation sagen?

W. K.: Wenn ich mit älteren Kollegen spreche, die in den Anfangszeiten im Bereich Menschenrechte gearbeitet haben, höre ich immer wieder ein gewisses Erstaunen, aber auch eine Befriedigung darüber, was heute möglich geworden ist.

So kann jeder Staat wegen Menschenrechtsverletzungen kritisiert werden und muss sich dafür rechtfertigen in den internationalen Gremien. Viele Staaten erlauben heute auch, dass Opfer sie vor internationalen Gerichten und Organen einklagen können. 

swissinfo.ch: Was würden Sie einem Menschen entgegnen, der sagt, er sei resigniert und fühle sich machtlos gegenüber all den Menschenrechtsverletzungen?

W.K.: Erstens: Halb leere Gläser sind immer auch halb voll. So bekommt man bereits eine andere Perspektive. Zweitens: Menschenrechte sind nicht irgendwo fest vorgegeben, sie sind eine Aufgabe für uns. Und wenn wir nicht kontinuierlich dafür kämpfen, dass diese Menschenrechte gelten, dass ihre Einhaltung verbessert wird, dann riskieren wir einen zivilisatorischen Rückschritt, der letztendlich uns alle treffen wird.

Menschenrechte bieten eine Vision vom guten Leben. Diese Vision aufzugeben und zu resignieren hilft nicht, sondern unterstützt nur negative und destruktive Tendenzen. 

swissinfo.ch: Sehen Sie auch für die Schweiz gewisse Gefahren, dass Menschenrechte aufgeweicht werden könnten?

W. K.: Ja, wir haben im Moment eine politische Situation, in der heftig über die Vision der Schweiz gestritten wird. Stehen wir für ein weltoffenes Land oder für ein auf sich bezogenes? Soll der Volkswille über den Menschenrechten stehen oder muss auch das Volk diese Grundwerte respektieren?

Für mich sind jene politischen Kräfte das Problem, die mit dem Feuer spielen, die versuchen, die Menschenrechte auszureizen und deren Geltungsbereich einzuschränken. Das könnte in einer politischen Kultur enden, die nicht mehr freiheitlich und auf die Autonomie aller Individuen ausgerichtet ist, sondern in welcher es akzeptiert ist, dass politische Mehrheiten über jene, die in der Minderheit sind, verfügen dürfen.

Geboren 1951 in Zürich, verheiratet, zwei Kinder.

Rechtsstudien in Freiburg, Bern und Cambridge USA, Anwaltspatent.

Seit 1985 ausserordentlicher und seit 1988 ordentlicher Professor für Staats- und Völkerrecht an der Universität Bern.

Arbeits- und Forschungs-Schwerpunkte: Flüchtlingsrecht, internationaler Menschenrechtsschutz, Verfassungsgerichtsbarkeit, Verfassungsrecht der Kantone.

Expertentätigkeit für den Bund, diverse internationale und nichtstaatliche Organisationen.

1991/1992: Spezialberichterstatter der Uno-Menschenrechtskommission für Kuwait unter irakischer Besatzung.

2003 bis 2008 Mitglied des Uno-Menschenrechtsausschusses.

Herbst 2004 bis 2010: Repräsentant des Uno-Generalsekretärs für die Menschenrechte intern Vertriebener.

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