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Die neuen Grenzen der elektronischen Demokratie

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Die Meinungen sind klar: Die schweizweit erste Volksabstimmung per Internet in Anières (Genf) war ein Erfolg.

Das E-Voting eröffnet neue Möglichkeiten, bringt aber auch neue Risiken für die Demokratie.

“Es ist ein Volksentscheid für die Internet-Abstimmung”, freute sich der Genfer Staatsschreiber Robert Hensler, als er am Sonntagabend die Abstimmungs-Ergebnisse bekannt gab.

Zwei Drittel der Stimmberechtigten nahmen an der Gemeinde-Abstimmung von Anières teil, bei der es um einen Kredit für die Renovation eines Gebäudes und Restaurants ging. Damit war die Stimmbeteiligung unüblich hoch, normalerweise nimmt bloss etwa die Hälfte der Stimmberechtigten an den Gemeinde-Abstimmungen teil.

323 Stimmberechtigte gaben ihre Stimme per Internet ab, 370 taten es schriftlich und 48 gingen ins Abstimmungslokal.

Das E-Voting-Experiment in Anières ist teil des E-Government-Projektes des Bundes, welches im Jahr 2000 begonnen hat.

Soweit ein erster Pilotversuch, ein Erfolg. Doch abgesehen von der Freude der Genfer Behörde: Was sind die Risiken, was die Chancen der “Cyberdemokratie”?

Ist E-Voting vertrauenswürdig?

Die Sicherheit des Systems, das in Anières zum Einsatz kam, hat sich bewährt. Jeder Bürger bekam, zusammen mit den Abstimmungs-Unterlagen, einen persönlichen 16-stelligen Code.

Damit sei die Gefahr, dass es eine Person ohne Identifikations-Nummer mit Herumprobieren schaffe, trotzdem abzustimmen, 1 zu 5 Milliarden, so die Verantwortlichen des Bundes.

Ist die erste Hürde geschafft, erscheint ein weiteres Anmelde-Formular auf dem Bildschirm. Damit die Stimme gültig ist, muss jede Person noch ihr Geburtsdatum angeben sowie einen weiteren geheimen Code (ebenfalls in den Abstimmungs-Unterlagen).

Zuletzt muss noch der Heimatort angegeben werden. All diese Sicherheits-Barrieren führen für Daniel Braendli, Chef des Projektes “Abstimmen per Internet” beim Bund, dazu, dass das System sehr sicher sei.

Die Sicherheit war noch erhöht worden nach Experimenten im Frühling 2002: Damals war die Firma Hacknet von Genf beauftragt worden, das System zu knacken.

“Hacknet hatte es nicht geschafft, in das System einzudringen”, bestätigt Michel Chevallier, Medienverantwortlicher des Kantons Genf für E-Voting.

“Letztes Jahr hatten es die Hacker, welche die Stimmkarten besassen, nicht geschafft, die abgegebene Stimme zu ändern”, so Chevallier. “Dies obgleich wir ihnen 6 Wochen Zeit gegeben haben – die elektronische Urne war aber bloss 2 Wochen zugänglich.”

Der Kanton Genf ist zudem Besitzer der Anwendung: Die Lösungen, entwickelt von Informatikern des Kantons zusammen mit zwei Privatfirmen, können nicht ohne weiteres ausserhalb der Schweiz benutzt werden.

Wem nützt E-Voting?

Das Ziel ist, ein zusätzliches Instrument zur Verfügung zu stellen, um die Bürgerrechte wahrzunehmen – besonders auch für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. “Das sind doch immerhin 580’000”, sagt Robert Hensler.

Gabrielle Keller, Sprecherin der Auslandschweizer-Organisation (ASO), betont denn auch, E-Voting sei “sehr interessant” für die Auslandschweizer.

In der Tat braucht es viel Zeit, wenn man das Material per Post schicken will. “Schweizer, welche in weit entfernten Ländern wohnen, erhalten das Material häufig sehr spät und haben deshalb nicht mehr Zeit, es seriös zu studieren”, so Keller weiter. Und wenn es bei Wahlen gar mehrere Wahlgänge gebe, dann seien sie ganz ausgeschlossen.

Doch wie viele Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben Zugang zum Internet? Dazu gibt es keine offiziellen Angaben. Eine von swissinfo angeregte Untersuchung kam zu einem erstaunlich positiven Ergebnis. Doch einbezogen war da nur eine Bevölkerungs-Gruppe, welche bereits sehr sensibilisiert war.

In der Schweiz selber sind vor allem die Jungen anvisiert, welche sonst den Abstimmungen häufig fernbleiben. Ebenfalls profitieren können aber auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Somit könnte die elektronische Stimmabgabe effektiv die Anzahl der Stimmenden erhöhen. Dies zeigte bereits die Möglichkeit, brieflich seine Stimme abzugeben. Im Kanton Genf beispielsweise stimmen 90% der Stimmberechtigten schriftlich ab. Die Möglichkeit per Brief führte dazu, dass die Stimmbeteiligung um 20% zunahm.

Das Abstimmungs-Ergebnis von Anières scheint nun diese Tendenz zu bestätigen. 22% derjenigen, welche per Internet stimmten, nehmen sonst kaum oder nur gelegentlich an Abstimmungen teil. Dies ergab ein Fragebogen, der dem Abstimmungs-Material beilag.

65% haben übrigens angegeben, sie würden systematisch per Internet abstimmen, sollte diese Möglichkeit generell eingeführt werden.

Welches sind weitere Anwendungen der politischen Rechte per Internet?

“In unseren Visionen sollen alle Volksrechte auf elektronischem Weg ausgeübt werden können”, erklärt Michel Chevallier des Kantons Genf. “Es geht also nicht nur um die Abstimmungen, sondern auch um das Unterschriften sammeln für Initiativen und Referenden.”

Seit der Möglichkeit, brieflich abzustimmen, geht eben in vielen Regionen kaum mehr jemand am Abstimmungs-Sonntag an die Urnen. Deshalb ist es schwieriger geworden, Unterschriften zu sammeln.

Nun soll also die Handhabung der politischen Rechte an die veränderten Gewohnheiten angepasst werden.

“Bekanntlich kaufen die Schweizer wenig per Internet ein. Im Gegensatz dazu ist E-Banking recht verbreitet”, erklärt Chevallier. Er befürchte deshalb nicht, der Verbreitung von vertraulichen Daten im weltweiten Netz Vorschub zu leisten.

Die elektronische Unterschrift ist zudem bereits in anderen Ländern akzeptiert.

Welches sind weitere Pilotprojekte in der Schweiz?

Auch Zürich und Neuenburg experimentieren im Auftrag des Bundes mit der Internet-Abstimmung. Doch sie sind weniger weit als Genf.

Das Projekt des Kantons Neuenburg sieht eine elektronische Unterschrift für Initiativen und Referenden vor. Der Kanton stellt bereits ein zentralisiertes Register der Stimmberechtigten zusammen.

Auch im Kanton Zürich sind solche Bestrebungen im Gang. Hier geht es um einen zentralisierten Zugang.

Für die Zeitspanne 2000-2004 hat der Bund insgesamt 30 Mio. Franken für E-Government bereit gestellt. Ein Teil davon ist für E-Voting reserviert.

Die aktuellen Experimente haben eine befristete rechtliche Grundlage, betont Daniel Braendli. Sie sei gültig bis 2004.

swissinfo, Andrea Tognina und Anne Rubin

Der elektronische Urnengang in Anières ist weltweit ein Novum, wie Projektverantwortliche bestätigten.

Diese Abstimmung per Internet gehört zu einem Pilotprojekt des Bundes.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern könnte E-Voting den Gang zur Wahlurne erleichtern.

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