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Die Renaissance der humanitären Tradition

Ungarische Flüchtlinge 1956: Die Schweizer Solidarität war eher politischer als humanitärer Natur. RDB

In der aktuellen Debatte um das revidierte Asylgesetz beziehen sich sowohl Gegner wie Befürworter auf die "humanitäre Tradition" der Schweiz.

Ein altes Thema, das jedes Mal auftaucht, wenn die Schweiz über die Aufnahme von Ausländern im Land diskutiert. Doch der Begriff ist eher ein Mythos als eine historische Realität.

“Mit dem revidierten Asylgesetz und dem neuen Ausländergesetz können Missbräuche gestoppt werden, ohne dass die humanitäre Tradition der Schweiz in Frage gestellt wird. Im Gegenteil: Sie wird gestärkt”, heisst es in einer Mitteilung der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Die Partei setzt sich seit Jahrzehnten für eine restriktivere Politik gegenüber Ausländern und Flüchtlingen ein.

“Die Asylpolitik muss mit der humanitären und christlichen Tradition der Schweiz übereinstimmen”, heisst es gleichermassen – aber mit anderen Intentionen – von Seiten der Kirche. Bischof Amédée Grab, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, kämpft an vorderster Front gegen das Asylgesetz.

Dies sind nur zwei von vielen Beispielen. In den Kampagnen für die Abstimmung vom 24. September gehen die beiden Fronten von einer etwas unterschiedlichen Vision der schweizerischen Gesellschaft aus. Eines ist ihnen jedoch gemeinsam: Sie berufen sich auf eine nicht näher bezeichnete “humanitäre Tradition” der Schweiz.

Eine nicht gelernte Lektion

Das Phänomen ist nicht neu. Der Hinweis auf die “humanitäre Tradition” ist ein Element, das im politischen Diskurs des Landes immer wieder auftaucht. “Die Schweiz ist ein Zufluchtsort für die Verfolgten: Das ist unsere noble Tradition” hiess es bereits in einem der Säle an der Landesausstellung (Landi) 1939.

Im Jahr zuvor hatte die Schweiz ihre Grenzen für jüdische Flüchtlinge aus dem Deutschen Reich und Österreich geschlossen. Und drei Jahre später setzte die Schweiz eine extrem restriktive Politik gegenüber den aus Frankreich flüchtenden Juden um, die vor dem Abtransport in die Konzentrationslager geflüchtet waren.

Ein dunkles Kapitel, das in den 1990er-Jahren im Zentrum der Debatte um die Schweizer Rolle im Zweiten Weltkrieg stand und Teil des Berichts der Bergier-Kommission war. Ohne dass dies jedoch das Image einer humanitären Schweiz angekratzt hätte.

“Der aktuelle Bezug auf die ‘humanitäre Tradition’ ist ein klares Zeichen dafür, dass der Bergier-Bericht sich nicht genügend in der öffentlichen Meinung festsetzen konnte”, beobachtet die Historikerin Nelly Valsangiacomo von der Universität Lausanne.

Solidarität der Meinungen

Doch wie kann man die Beständigkeit der Diskussion um die “humanitäre Tradition”, ihre Stärke gegenüber der historischen Kritik verstehen? Die Antwort findet sich vermutlich in der Herkunft des modernen Bundesstaats, einer der Gründermythen der nationalen Schweizer Identität.

Wie alle Mythen hat auch die “humanitäre Tradition” unleugbar historische Wurzeln. Wegen ihrer geografischen Lage und der sozialen und kulturellen Vielfalt war die Schweiz während Jahrhunderten ein Zufluchtsort für Flüchtlinge aller Art; von den Hugenotten und den Walsern des 17. Jahrhunderts bis zu den italienischen Republikanern und deutschen Liberalen des 18. Jahrhunderts.

In Realität aber, wie der Historiker Georg Kreis bemerkte, setzt die “Asyltradition”, eine Summe der Aktionen zu Gunsten einzelner Flüchtlings-Kategorien, nicht auf ein universales humanitäres Ideal, sondern eher auf eine “Solidarität der Meinungen” zwischen politischen Gruppen oder Leuten mit ähnlichem Bildungsstand.

So zeigte sich die Schweiz bereits im 19. Jahrhundert eher zurückhaltend, den Exponenten der Arbeiterbewegung Asyl zu geben. Nach 1945 wurden die vor dem Kommunismus geflohenen Menschen aus Ungarn (1956) und der Tschechoslowakei (1968) mit offenen Armen empfangen, während man sich bei den Opfern der südamerikanischen Rechtsdiktaturen deutlich reservierter zeigte.

Trotzdem liefert die Idee einer “historischen Mission” der Schweiz angesichts der Flüchtlingsströme ein positives Instrument der Legitimierung des Neutralitätsprinzips. Von dieser Asyltradition ausgehend konnte man “eine Ideologie entwickeln, die aus dem humanitären Engagement ein existenzielles Ziel der Nation machte”, so Kreis, während auf rein politischer Ebene nichts passierte.

Identitäts-Werte

Der in der Abstimmungs-Debatte gegenwärtig oft verwendete Ausdruck “humanitäre Tradition” zeigt ganz klar den Willen sowohl von Befürwortern wie auch von Gegnern des revidierten Asylgesetzes, den Respekt für grundlegende Identitäts-Werte für sich zu pachten.

Als Orientierungs-Instrument für einen politischen Entscheid nützt der Bezug auf die “humanitäre Tradition” indessen gar nichts, weil dieser Ausdruck keinen konkreten Inhalt hat. Es droht eher das Risiko, den Blick auf die historische Realität erneut zu verlieren.

“Es wäre besser, sich auf die Menschenrechte in ihrer konkreten Formulierung zu beziehen”, betont Nelly Valsangiacomo. “Wieso sollte sich die Schweiz auf eine ‘humanitäre Tradition’ berufen, die sich von den Menschenrechten unterscheidet?”

swissinfo, Andrea Tognina
(Übertragen aus dem Italienischen: Christian Raaflaub)

Für den jungen Bundesstaat mit der Bundesverfassung von 1848 bedeutete die Möglichkeit, Asyl zu geben, die Gelegenheit, die eigene Unabhängigkeit gegenüber dem Ausland zu beweisen.

Eines der wichtigsten Hoheitsrechte sei das Asylrecht, sagte 1888 Bundesrat Numa Droz. In der damaligen Rechtsvorstellung war das Asylrecht ein Staatsrecht und nicht ein Recht des Individuums. “Wir akzeptieren unter keinen Umständen, dass ein Ausländer ein Recht auf Asyl haben kann”, erklärte 1849 Bundesrat Jonas Furrer.

Auch heute noch fordert die Bundesverfassung kein individuelles Asylrecht, auch wenn sie den Begriff des “non refoulement” (Art. 25: “Flüchtlinge dürfen weder zurückgeschafft noch ausgeliefert werden in einen Staat, in dem sie verfolgt werden”) vom internationalen Recht übernommen hat.

Verfassungen anderer Länder, mit Erfahrungen von Faschismus und Krieg, sehen jedoch ein individuelles Asylrecht vor. Das ist der Fall in der italienischen Verfassung (Art. 10) oder dem deutschen Grundrecht (Art. 16a).

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