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Die Schweiz sollte mehr gegen die Folter tun

Umstrittene Ausschaffungs-Methoden war immer wieder Auslöser für Demonstrationen. Keystone Archive

Die Schweiz soll ihre Verpflichtungen zum Schutz vor Folter einhalten und besonders die Menschenrechte von Asylsuchenden respektieren.

Dies verlangen Nichtregierungsorganisationen anlässlich des Welttags zur Unterstützung von Folteropfern.

“Das Folterverbot ist absolut”, erklärte UNO-Generalsekretär Kofi Annan anlässlich des Welttags zur Unterstützung von Folteropfern vom 26. Juni. Kein Staat dürfe einen Menschen in einen anderen Staat ausschaffen, in dem er dem Risiko der Folter ausgesetzt sei.

Das verlange die UNO-Konvention zum Verbot von Folter, führte Annan aus. Mehrere internationale und Schweizer Nichtregierungsorganisationen (NGO) forderten ihrerseits die Schweizer Behörden auf, ihre internationalen Verpflichtungen bezüglich dem Schutz vor Folter einzuhalten und die Menschenrechte von Asylsuchenden zu respektieren.

UNO verurteilt restriktive Asylpolitik

Die Schweiz solle die Empfehlungen des UNO-Ausschusses gegen Folter (CAT) und des Menschenrechtskommissars, des Europarates, Alvaro Gil-Robles, umgehend umsetzen, fordern die NGO.

Gil-Robles hatte vor allem das Asylverfahren in den Flughäfen sowie die Lage der von einem Nichteintretensentscheid betroffenen Personen beanstandet.

Der UNO-Ausschuss gegen Folter hatte die restriktive Asylpolitik der Schweiz verurteilt und sich besorgt über die mögliche Anwendung von Elektroschockgeräten geäussert.

Der CAT hat die Schweizer Behörden vor allem zum Einhalten des Non refoulement aufgefordert, der Verpflichtung, gefährdete Menschen nicht zurückzuschaffen.

Ausserdem solle sich die Schweiz vergewissern, dass Entscheide über Ausweisung, Rückschaffung und Auslieferung in Drittstaaten die Bestimmungen der UNO-Konvention gegen Folter erfüllten, einschliesslich einer korrekten Prüfung des Folterrisikos.

Ein Blick in die Praxis

Seit April 2005 gibt es zusätzlich zum ambulanten Dienst für Folter und Kriegsopfer des Schweizer Krieges des Roten Kreuzes (SRK) in Bern eine Konsultationsstelle für Opfer in Genf.

Finanziert wird die “Konsultation” vom SRK, den Unikliniken von Genf und dem internationalen Rat für die Rehabilitation von Folteropfern (IRCT).

Am Anfang handelte es sich um eine medizinische Konsultationsstelle, um festzustellen, ob die Asylantragsteller bei guter Gesundheit waren. Schnell stellte man fest, dass einige unter ihnen schwer traumatisiert waren.

“61% der Antragsteller, die zu uns kommen, leiden unter einem Kriegs- oder Hunger-Trauma. 18% erklären, gefoltert worden zu sein”, erklärt Dr.°Laurent Subilia, einer der Verantwortlichen der Konsultationsstelle, gegenüber swissinfo.

In den letzten zehn Jahren seiner Praxis konstatierte er, wie sich Empfangs- und Aufenthaltsbedingungen der Asylantragsteller drastisch verschlechterten. Laurent Subilia, der Wert darauf legt, “nur Arzt” zu sein, hält diese Zustände für einen Unterzeichnerstaat der Konventionen gegen die Folter und Menschenrechte für unwürdig.

swissinfo und Agenturen

Folgende NGOs verlangen von der Schweiz die Einhaltung ihrer internationalen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte:
ACAT-Schweiz (Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter)
Ambulatorium für Folter- und Kriegsopfer des Schweizerischen Roten Kreuzes (afk)
Schweizer Sektion von Amnesty International
Vereinigung für die Verhütung von Folter (APT)
Weltorganisation gegen die Folter (OMCT)

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