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Die Schweiz verschärft den Kampf gegen Korruption

Bestechung dürfte künftig schwieriger werden. Keystone

Die Schweiz will das Korruptions-Strafrecht weiter verschärfen. Der Bundesrat hat am Mittwoch (14.02.) das Übereinkommen des Europarats genehmigt, das wesentlich weiter geht als die letztes Jahr ratifizierte OECD-Konvention.

Diese beschränkte sich auf die aktive Bestechung ausländischer Amtsträger. Das Übereinkommen des Europarats nennt nun allgemeine Mindest-Anforderungen für die strafrechtliche Bekämpfung sowohl der inländischen wie auch der grenzüberschreitenden Korruption.

Kernstück des Übereinkommens sind die Tatbestände, welche die Mitgliedstaaten unter Strafe stellen müssen. Dazu gehören die aktive und passive Bestechung in- und ausländischer Amtsträger sowie von Amtsträgern internationaler Organisationen und Gerichtshöfe.

Zu bestrafen sind auch aktive und passive Bestechung von Privatpersonen. Die Mitgliedstaaten sind zudem verpflichtet, für Korruptions-Straftaten die Verantwortlichkeit juristischer Personen vorzusehen.

9 Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen bereits ratifiziert, 29 haben es unterzeichnet. Für das Inkrafttreten sind 14 Ratifikationen erforderlich.

Anpassungen nötig

Das schweizerische Recht entspreche weitgehend den Bestimmungen der Konvention, teilte das Justizdepartement in Bern mit. Was im Strafgesetzbuch noch fehle, sei insbesondere die Strafbarkeit der passiven Bestechung von ausländischen Beamten.

Schritt für Schritt

Im Kampf gegen Korruption ist die Schweiz in den letzten Jahren nicht untätig geblieben. So gilt seit 1. Mai 2000 das neue Korruptionsstrafrecht, das die aktive Bestechung ausländischer Amtsträger unter Strafe stellt. Anfang 2001 trat zudem das Bundesgesetz über die Unzulässigkeit steuerlicher Abzüge von Bestechungsgeldern in Kraft.

swissinfo und Agenturen

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