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Diktatoren im Visier

Der ehemalige haitianische Diktator Jean-Claude Duvalier. Keystone Archive

Die Schweiz blockiert Vermögenswerte des haitianischen Ex-Diktators Jean-Claude Duvalier und gewährt Rechtshilfe im Fall Milosevic.

In der Schweiz sind mindestens 7,5 Mio. Franken Jean-Claude Duvaliers und dessen Umfeldes blockiert worden. Dies entschied der Bundesrat am Freitag.

Die Landesregierung will mit der Blockierung dafür sorgen, dass die seit über 15 Jahren hängige Affäre um das Duvalier-Vermögen zu einem rechtmässigen Abschluss kommt.

Haiti verlangt seit 1986 die Rückgabe der Potentatengelder. Mit der Vollstreckung der Rechtshilfe wurden die Kantone betraut, in welchen die Guthaben liegen. Im Kanton Zürich wurde ein Teil des Verfahrens schon 1999 abgeschlossen. In den Kantonen Waadt und Genf ist das Rechtshilfeverfahren weiterhin hängig.

Notbremse des Bundesrats

Da das haitianische Rechtshilfegesuch nicht rechtsgenüglich ist, die Verfahren in den Kantonen Waadt und Genf jedoch vor dem Abschluss stehen, drohte die Gefahr, dass die Gelder an den Duvalier-Clan zurück geflossen wären. Mit der Blockierung zog der Bundesrat nun die Notbremse.

Zudem wolle der Bundesrat mit der Massnahme verhindern, dass der Schweizer Finanzplatz als Zufluchtsort für unlauter erworbene Vermögenswerte missbraucht werde, teilte das Aussenministerium (EDA) mit. Unrechtmässig angeeignete Gelder müssten wenn immer möglich rückerstattet werden.

Die Landesregierung hat in der Vergangenheit schon mehrfach Potentatengelder eingefroren: 1986 die Guthaben des philippinischen Präsidenten Ferdinand Marcos und 1997 jene des zairischen Präsidenten Mobutu Sese Seko.

Rechtshilfe im Fall Milosevic

Gleichentags gewährte das Bundesamt für Justiz (BJ) Rechtshilfe im Fall Milosevic. Es geht dabei um Akten über drei Vertreter des ehemaligen Regimes, die sich in der Ausübung ihres Amts bereichert haben sollen.

Vier weitere Verfahren sind hängig und sollen im Sommer entschieden werden. Die Vermögenswerte von 9 Mio. Franken bleiben gesperrt.

Bei den Betroffenen handelt es sich weder um Milosevic selber noch um dessen Familienangehörige, jedoch um Personen aus seinem Umfeld.

Die Schweiz hatte bereits 1999 auf Grund eines Rechtshilfe-Ersuchens des Kriegsverbrecher-Tribunals in Den Haag angeordnet, allfällige in der Schweiz liegende Vermögenswerte von Milosevic und vier weiterer wegen Kriegsverbrechen angeklagter Personen zu sperren. Diese Vermögenssperre gilt nach wie vor.

swissinfo und Agenturen

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